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Mieterhöhung: Umwandlung der Verwaltungsgebühr in Zinsen

20. Juli 2006 13:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Die LEG (Landesentwicklungsgesellschaft des Landes NRW, also öffentlich geförderter Wohnungsbau) hat mir am 4. Juli 2006 eine Mieterhöhung zum 1. August diesen Jahres geschickt. Ist die Frist zu kurz?
Grund für die Mieterhöhung ist, daß das Darlehen für die Modernisierung Anfang der 90er nicht mehr mit 0,5 % Verwaltungsgebühr belastet ist sondern schon seit 01.01.06 mit 6 % Zinsen (= Mieterhöhungsbetrag). OK oder nicht OK?

20. Juli 2006 | 13:27

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


nach der doch recht knappen Sachverhaltsdarstellung wird die Mieterhöhung unwirksam sein.

Sollten Sie der Mieterhöhung tatsächlich zustimmen wollen, tritt die Erhöhungswirkung erst zum 01.10.2006 in Kraft.


Ob Sie der Erhöhung auch tatsächlich zustimmmen sollten, kann so aber nicht geprüft werden, da dazu der Mietvertrag und das Erhöhungsschreiben (allein schon wegen der einzuhaltenen Formalien) eingesehen werden müssten. Dazu bedarf es einer individuellen Beratung, die hier aber auch geboten erscheint.

Denn die Umwandlung der Verwaltungsgebühr (die der Mieter ansich schon nicht zu tragen hätte) in Zinsen ist sicher nicht unproblematisch, es als Grund zu werten. Das wird aber genauer zu überprüfen sein, wozu die Einsicht in die Unterlagen notwendig ist.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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