als Vermieter haben wir leider einen Mieter, der uns Probleme bereitet und den wir gerne loswerden würden. Aktuell zahlt er die Nebenkostenabrechnung von 2021 nicht, die erste Mahnung wurde verschickt und die Zahlungsfrist ist jetzt verstrichen. Kann damit bereits eine ordentliche Kündigung erfolgen? Oder muss erst noch weiteres vorfallen? Die Nebenkostennachzahlung beträgt ca 120% der monatlichen Kaltmiete. Wie ist hier am Besten weiter vorzugehen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dass der Mieter die Nachzahlung nicht leistet, ist kein Kündigungsgrund.
Man kann die Nachzahlung nur nochmal anmahnen und dann anwaltlich/gerichtlich geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.