Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mieteinnahmen bei Erwerbsminderungsrente

15. Februar 2018 07:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Herr Anwalt, sehr geehrte Frau Anwältin,

ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe zusätzlich Mieteinkünfte in Höhe von mehr als 17500 € jährlich.

Sind diese Rentenschädlich bzw werden auf die Rente angerechnet ?

15. Februar 2018 | 08:05

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Mieteinahmen sind unschädlich, wenn Sie nicht Teile eines Gewinns aus einer selbständigen Tätigkeit sind.

Nach § 96a SGB VI , sind nur anzurechnen:

" Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen....." .

Dazu zählen dann Mieteinnahmen eben nicht, Ausnahme nur, wenn diese zum Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zählen würden, weil nach der genannten Vorschrift Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit auch Anrechnung finden würden.

Allein nach Ihrer Darstellung gehe ich davon aus, dass das letztgenannte auf Sie nicht zutrifft und die Mieteinnahmen daher nicht anzurechnen sind.



Mit freundlichen Güßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER