Sehr geehrter Fragesteller,
der Vermieter kann theoretisch dadurch von der Privatinsolvenz erfahren, dass er beim Amtsgericht Ihres Wohnorts eine entsprechende Anfrage danach stellt, ob über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Dazu wird er praktisch aber solange keinen Grund haben, wie er die Mietzahlungen pünktlich erhält. Wird die Miete also - von wem auch immer -stets gezahlt, wird er aller Wahrscheinlichkeit nach nichts von Ihrer Privatinsolvenz erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Stelzner
Rechtsanwalt
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