Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag abzuschliessen. Ihr Ex-Partner kann einfach aus dem bestehenden Mietverhältnis entlassen werden.
Ist der Vermieter dazu allerdings nicht bereit, bleibt der Ex-Partner Mieter. Einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag hat er nicht.
Eine Mieterhöhung kann der Vermieter dann nur nach den gesetzlichen Vorschriften ( §§ 558 ff. BGB
) durchsetzen, also etwa wenn Ihre Mieter nicht mehr ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.
Den Abschluss eines Neuvertrages sollten Sie also ablehnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
30.10.2020
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16:38
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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