Sehr geehrter Fragesteller,
der Anspruch aus dem Mietverhältnis ist gegen Sie gerichtet. Von daher werden Sie, da die Miete nicht entrichtet ist, die Miete auch zahlen müssen. Sie können sich ggü. dem Vermieter nicht auf das Versehen des Jobcenters berufen. Ob Sie ggü. der ARGE Rückgriff nehmen können, halte ich für fraglich, da Ihnen der Mietanteil zugegangen ist und für Sie auch verfügbar war. U. a. war es Ihnen zumutbar den Grund der Zuvielleistung zu erfragen, wenn er nicht schon aus der Überweisung ersichtlich gewesen ist.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA