Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Miet und Nebenkostenerhöhung

17. Januar 2008 18:45 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Juli 2007 haben wir unserem Mieter schriftlisch(kein Einschreiben) eine Miet und Nebenkostenerhöhung ab dem Oktober 2007 angekündigt.Wir haben die Mieterhöhung mit Bezug auf dem Mietspiegel und die Nebenkostenerhöhung mit Bezug aud der Ista Abrechnung begründet.
Der Mieter hat darauf nicht reagiert.
Im Dezember 2007 haben wir ihm per Einwurf Einschreiben einen Brief zugesandt mit der Bitte die ausstehenden Beträge von der Mieterhöhung über die Monate Oktober bis Dezember 2007 uns zu überweisen.
Er hat weder die ausstehenden Beträge überwiesen noch auf irgendeiner weise reagiert und zahlt den alten Mietpreis weiter.
Meine erste Frage ist wie sollen wir uns verhalten?
Außerdem haben wir neulich bei einer Kontostandkontrolle festgestellt daß er die Miete vom Dezember 2006 nicht überwiesen hat.
Die zweite Frage ist was machen wir in diesem Fall?



17. Januar 2008 | 20:08

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

ad 1)

Der Mieter ist verpflichtet, die Erhöhung der Nebenkosten zu zahlen, wenn diese rechtswirksam verlangt wurde. Dies setzt voraus, daß mietvertraglich entsprechende Vorauszahlungen vereinbart wurden. Ohne Kenntnis des Mietvertrages und des Erhöhungsschreibens ist es aber nicht möglich, darüber eine Aussage zu treffen. Sie sollten also beides einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

ad 2)

Wenn der Mieter mit einer Miete in Verzug ist, könnten Sie darüber einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Die anfallenden Kosten hätte der Mieter als Verzugsschaden zu tragen. Selbstverständlich können Sie auch einen Anwalt mit der Eintreibung der Mietschulden beauftragen. Auch die Anwaltskosten wären dann von Ihrem Mieter zu erstatten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER