Im Juli 2007 haben wir unserem Mieter schriftlisch(kein Einschreiben) eine Miet und Nebenkostenerhöhung ab dem Oktober 2007 angekündigt.Wir haben die Mieterhöhung mit Bezug auf dem Mietspiegel und die Nebenkostenerhöhung mit Bezug aud der Ista Abrechnung begründet.
Der Mieter hat darauf nicht reagiert.
Im Dezember 2007 haben wir ihm per Einwurf Einschreiben einen Brief zugesandt mit der Bitte die ausstehenden Beträge von der Mieterhöhung über die Monate Oktober bis Dezember 2007 uns zu überweisen.
Er hat weder die ausstehenden Beträge überwiesen noch auf irgendeiner weise reagiert und zahlt den alten Mietpreis weiter.
Meine erste Frage ist wie sollen wir uns verhalten?
Außerdem haben wir neulich bei einer Kontostandkontrolle festgestellt daß er die Miete vom Dezember 2006 nicht überwiesen hat.
Die zweite Frage ist was machen wir in diesem Fall?
Der Mieter ist verpflichtet, die Erhöhung der Nebenkosten zu zahlen, wenn diese rechtswirksam verlangt wurde. Dies setzt voraus, daß mietvertraglich entsprechende Vorauszahlungen vereinbart wurden. Ohne Kenntnis des Mietvertrages und des Erhöhungsschreibens ist es aber nicht möglich, darüber eine Aussage zu treffen. Sie sollten also beides einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.
ad 2)
Wenn der Mieter mit einer Miete in Verzug ist, könnten Sie darüber einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Die anfallenden Kosten hätte der Mieter als Verzugsschaden zu tragen. Selbstverständlich können Sie auch einen Anwalt mit der Eintreibung der Mietschulden beauftragen. Auch die Anwaltskosten wären dann von Ihrem Mieter zu erstatten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.