ich arbeite als Honorarkraft beim Jugendamt und bin wegen eines erstmaligen Verstosses gegen das BTMG beschuldigt worden.
Nach 2 Monaten ging beim Jugendamt (Auftraggebende Behörde)ein Schreiben der Polizei ein:
Mitteilung über Beschuldigung wegen Verstosses BTMG:
Verkehrskontrolle, Blutabnahme, Abbauprodukte THC festgestellt, bei anschließender Hausdurchsuchung 0,9gr Marihunana (netto) beschlagnahmt, Bitte um weitere Maßnahmen einzuleiten.
Desweiteren hat ein anderer Polizist mündlich einen Mitarbeiter im Jugendamt davon in Kenntnis gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen von einer Strafverfolgung abgesehen.
Meine Frage:
Darf die Polizei derartige Mitteilungen (schriftlich wie mündlich)machen?
Wenn nein, was wäre dies für ein Verstoß und wogegen?
Lieben Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragender,
gem §16 Abs. 1 und 2 MISTRA sind diese Mitteilungen zulässig, da Sie beim Jugendamt angestellt sind und durch eine Straftat im Btm-Bereich Zweifel an Ihrer Eignung, Zuverlässigkeit und Befähigung auftauchen können. In diesem Falle sind Mitteilungen bei BTM-Delikten möglich, zumal das Jugendamt ein sensibler Bereich ist.