Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beruflich veranlasst muss nicht die Aufspaltung zwischen der eigenen Wohnung in B und in A sein, sondern nur der zusätzliche Wohnsitz am Beschäftigungsort. Die Kosten der Wohnung in A können Sie also absetzen, wenn Sie als Alleinstehender im Einzelnen Nachweise für das Bestehen eines Mittelpunktes der Lebensinteressen in B darlegen und Sie in B einen eigenen Hausstand unterhalten. Ein eigener Hausstand wird von einem Alleinstehenden nur unterhalten, wenn er sich in der betreffenden Wohnung im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeitsbedingte Abwesenheit und ggf. Urlaubsfahrten aufhält. Es muss der Haupthausstand des Arbeitnehmers sein. Nur gelegentliche Besuche oder Ferienaufenthalte genügen grundsätzlich nicht, genauso wenig die Eingliederung in einen Hausstand als die Hausstandsführung nicht wesentlich bestimmender bzw. mitbestimmender Teil. Entscheidend sind die Gesamtumstände. Als Kriterien zur Entscheidung der Frage, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Alleinstehenden befindet, prüft der BFH, wie oft und wie lange sich der Arbeitnehmer in der einen und der anderen Wohnung aufhält, wie beide Wohnungen ausgestattet und wie groß sie sind, wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten, ferner die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Entfernung beider Wohnungen; ein wichtiges Indiz ist die Zahl der Heimfahrten. Sie können also die Fahrten zwischen Aund B geltend machen, wenn in B Ihr Lebensmittelpunkt ist und die Kosten für die Wohnung in A. Am besten Sie schließen einen Mietvertrag mit Ihrer Großmutter. Wichtig ist, dass Sie in A einen eigenen Hausstand begründen und nicht lediglich in das Anwesen Ihrer Großmutter eingegliedert sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt