Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn die Verhältnisse derart unerträglich sind, so ist der Weg zum Jugendamt richtig.
Ich gehe davon aus, dass die Eltern momentan noch das Sorgerecht für die Tochter haben. D.h. sie haben auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Grundsätzlich könnten sie das Kind in einer Anstalt unterbringen, nicht jedoch wenn dies einer Freiheitsentziehung gleich käme (geschlossen, kein Besuch, etc.). Hierfür bedarf es grundsätzlich der Entscheidung des Familiengerichts. Die Eltern können derartiges nicht alleine bestimmen.
Sinnvoll wäre es nun, beim Jugendamt die Entziehung des Sorgerechts, zumindest jedoch des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern zu erreichen. Bei dem Termin sollte Ihre Freundin sämtliche belastenden Begebenheiten schildern.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Vielen Dank für ihre schnelle antort als können die eltern das nicht nur so weil die ja dann erfahren das ich mit ihrer tochter zusammen bin dann entscheiden das sie ins geschlossen kommt nur das wir uns nicht mehr sehen das geht dann nicht wir wollen denn kontakt nicht verlieren
Sie können beruhigt sein, die Eltern können, wie bereits gesagt, die Tochter nicht in ein geschlossenes verbringen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Freundin alles Gute für die Zukunft und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -