Liebe Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage. Entscheidend für die genaue Antwort ist ihr Fulfillmentvertrag und dessen Kündigungsregelungen. Wenn Sie wollen, schicken Sie mir den Vertrag gerne an die Kanzleiadresse zu. Der Fulfillment-Vertrag ist als Dauerschuldverhältnis einzuordnen. Dieses kann man zwar auch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 314 BGB
), allerdings muss dafür der besagte "wichtige Grund" vorliegen. Das dem Anbieter dies zu stressig sei, stellt keinen wichtigen Grund dar.
Daher können Sie insofern zwingen zu versenden, indem Sie die Kündigung als unwirksam zurückweisen und einen kurzen Brief (bitte schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift) und daneben noch per E-Mail klarstellen, dass die außerordentliche Kündigung mangels Kündigungsgrundes unwirksam ist und weisen Sie sonst auf mögliche Ersatzforderungen durch Kunden hin, die Sie bei dem Dienstleister geltend machen würden (kann mich dann gerne später, wenn nötig, auch offiziell einschalten und helfen).
Hat er noch Waren von Ihnen im Lager?
Beste Grüße
Danke für die Erstinformation Herr Dr. Maritzen
.
Ich denke das ist ein Standard - Logistikvertrag mit 3-Monats-Kündigung.
Ich werde ihm schreiben und die Kündigung nicht anerkennen, aber das Problem ist damit nicht wirklich gelöst.
Ich möchte von ihm –jetzt-sofort- verlangen, das er die noch offenen Bestellungen, die er hat versendet und auch die, die in den nächsten zwei Wochen eingehen bearbeitet und verschickt. Wir haben jetzt Weihnachts-Hochsaison. Das ist der Knackpunkt. Unterm Jahr wäre es nicht so schlimm.
Nächstes Jahr kann er mit normaler Kündigungsfrist kündigen, das ist egal. Ich finde es zwar nicht gut, weil mit Kosten und Aufwand verbunden, aber dann ist es so.
Wie oder mit was kann ich ihm drohen, damit er die kommenden Wochen arbeitet? Ich möchte ihn etwas einschüchtern, damit er versteht, das ich ihn nicht nerve weil es mir Spass macht, sondern weil unsere Kunden auch erwarten und das Recht haben, bestellte und bezahlte Ware zu erhalten. Er solle verstehen, das ich mir diese Willkür nicht gefallen lasse und das ich bereit bin den Rechtsweg zu beschreiten, wenn er nicht versendet.
Natürlich hat er noch Ware von uns im Lager – sonst könnte er ja nicht versenden.......
Es sind mehrere Tausend Euro Verkaufswert.
Danke. Viele Grüße und ein Schönes Wochenende
Ich verstehe Ihren Punkt total. Ich würde ihm im Schreiben klar machen, dass (i) die Kündigung unwirksam ist, (ii) er erfüllen soll (d.h. an die Kunden liefern), denn andernfalls würden Sie für jede Nichtlieferung an einen Kunden Schadensersatz vom Fulfillment-Dienstleister verlangen (Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn er gar nicht liefert bzw. Verzugsschäden, wenn er zu spät liefert). Gibt es im Vertrag zufällig eine Vertragsstrafe, die zwischen Ihnen und dem Dienstleister ausgemacht ist? Zudem können Sie - da wäre ich aber vorsichtig, da dies schnell die Stimmung vergiften kann und der Dienstleister dann gar keine Waren mehr ausliefert - auch damit drohen, dass der Dienstleister sich strafrechtlich zu verantworten hat (z.B. Unterschlagung, § 246 StGB
) wenn er die Waren nicht ausliefert.
Sie können den Vertrag doch auch selbst im nächsten Jahr, wenn Ihnen dieser dann vorliegt, ordentlich kündigen, oder nicht? Dann haben Sie die Möglichkeit einen neuen Dienstleister für sich zu suchen.
Gerne bin ich Ihnen bei den nächsten Schritten behilflich. Melden Sie sich gerne bei mir, wenn sie rechtliche Unterstützung benötigen.