Sehr geehrter Fragesteller,
Zur Beurteilung der zu erwartenden Strafe kommt es auf alle Einzelheiten an. Zu Ihren Gubsten spricht, dass es sich lediglich um einen geringen Schaden handelt.
Gegen sie spricht hingegen, dass sie bereits mehrfach einschlägig vorbestraft sind, die letzte Verurteilung noch nicht lange her ist und damit ein Gericht zu dem Schluss kommen dürfte, dass sie keine Reue gezeigt haben.
Es ist daher damit zu rechnen, dass es im Falle einer erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit Aussetzung auf Bewährung handelt. Hier ist eine zeit von 3-6 Monaten grob anzusetzen. Mit einer Gefängnisstrafe ist hingegen nicht zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
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Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort!!!
Bitte noch eine Frage:
Wie wird es aussehen, werde ich vor Gericht gestellt oder wird die ganze Strafe
In Form von Briefen erfolgen?
Kann ich das Land verlassen?
Vielen Dank
Es wird davon auszugehen sein, dass die Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird, insbesondere damit die Richter sich selbst ein Biod von ihnen machen können.
Grundsätzlich dürfen sie natürlich das Land verlassen, jedoch sollte dies nicht vor dem Hintergrund geschehen, einer Verurteilung zu entgehen