Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mehrfacher kleiner Ladendiebstahl !!!

| 24. Februar 2024 11:38 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


12:16

Ich werde meine Situation beschreiben:
Der erste Ladendiebstahl wurde am 09.2014 in Höhe von 20,00€ begangen,
die Strafe erfolgte in Form einer Verwarnung,ohne Bußgeld.
Zweiter Diebstahl-08.2017,in Höhe von 70€,
Geldstrafe 700€.
Dritter Diebstahl am 12.2021 in Höhe von 32€.
Geldstrafe 900€.
Vierter Diebstahl am 10.2023 in Höhe von 19€
Geldstrafe 1400€.
Der fünfte Diebstahl wurde am 02.2024 in Höhe von 9,12€ begangen.
Frage:Mit welcher Strafe mussi ich jetzt rechnen?
Kann ich ins Gefängnis gesteckt werden?
Ich schäme mich sehr, sehr, es geht mir schlecht, aber es ist zu spät !!!
Ich freue mich auf Ihre Antwort!!!

24. Februar 2024 | 12:02

Antwort

von


(83)
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 06861 9932577
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Robert-Kill-__l108664.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,
Zur Beurteilung der zu erwartenden Strafe kommt es auf alle Einzelheiten an. Zu Ihren Gubsten spricht, dass es sich lediglich um einen geringen Schaden handelt.

Gegen sie spricht hingegen, dass sie bereits mehrfach einschlägig vorbestraft sind, die letzte Verurteilung noch nicht lange her ist und damit ein Gericht zu dem Schluss kommen dürfte, dass sie keine Reue gezeigt haben.


Es ist daher damit zu rechnen, dass es im Falle einer erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit Aussetzung auf Bewährung handelt. Hier ist eine zeit von 3-6 Monaten grob anzusetzen. Mit einer Gefängnisstrafe ist hingegen nicht zu rechnen.






Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 24. Februar 2024 | 12:14

Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort!!!
Bitte noch eine Frage:
Wie wird es aussehen, werde ich vor Gericht gestellt oder wird die ganze Strafe
In Form von Briefen erfolgen?
Kann ich das Land verlassen?
Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Februar 2024 | 12:16

Es wird davon auszugehen sein, dass die Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird, insbesondere damit die Richter sich selbst ein Biod von ihnen machen können.

Grundsätzlich dürfen sie natürlich das Land verlassen, jedoch sollte dies nicht vor dem Hintergrund geschehen, einer Verurteilung zu entgehen

Bewertung des Fragestellers 26. Februar 2024 | 13:13

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Спасибо большое юристу!!!Ответили быстро,коротко и понятно!!!Сайт отличный!!!Спасибо!!!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Kill »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. Februar 2024
5/5,0

Спасибо большое юристу!!!Ответили быстро,коротко и понятно!!!Сайт отличный!!!Спасибо!!!


ANTWORT VON

(83)

Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 06861 9932577
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Robert-Kill-__l108664.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht