Sehr geehrte Ratsuchende,
machen Sie sich keine Gedanken.
Sofern Sie nicht vorbestraft sind, wird keine Freiheitsstrafe verhängt werden. Sie müssen nicht ins Gefängnis. Eine Freiheitsstrafe würde zur Bewährung ausgesetzt werden.
Sie machen jetzt alles richtig.
Sie haben einen Anwalt, der die Akten einsehen wird und Ihnen dann auch genau sagen kann, wie Ihre Daten bekannt geworden sind.
Ob noch wegen weiterer Diebstähle Anzeigen auf Sie zukommen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Das sollten Sie dann auch mit Ihrem Anwalt besprechen. Es wird dann auch davon abhängen, welchen Wert die Sachen hatten.
Wenn Sie Ihrem Anwalt am Montag alle genauso schildern, wird dieser möglicherweise auch an eine Erkrankung denken. Ihre Schilderungen lassen darauf durchaus schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die Antwort. Sollten z.B. noch 3 weitere Anzeigen folgen, muss ich dann mit einer Gefängnisstrafe rechnen? Wann kommen Ladendiebe ins Gefängnis? Ich habe so Angst davor …
Sehr geehrte Ratsuchende,
mit einer Gefängnisstrafe ist nicht zu rechnen.
Allerdings sollten Sie keine weiteren Taten mehr begehen, dann dann kann es eng werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle