Sehr geehrter Ratsuchender,
hier ist der Fall tatsächlich so, dass der Club XXX nach § 14 MarkenG
die Unterlassung fordern kann, zumal Sie mit Ihren Illustrationen offenbar handeln.
Den Brief nun unbeantwortet zu lassen, kann eine teuere Lösung sein, zu der ich Ihnen NICHT raten kann.
Schreiben Sie den Club an und teilen Sie mit, dass Sie das Logo nicht mehr verwenden werden. Teilen Sie aber weiter mit, dass Sie mit diesem Schreiben kein Anerkenntnis irgendeiner Art abgeben und erst Recht keine Ersatzansprüche leisten werden und achten Sie darauf, dass das Logo nicht weiter verwendet wird.
Ggfs sollten Sie, falls das Motiv ohne Logo nicht mehr zu verwenden ist, sich mit dem Club auch über eine mögliche Lizenz unterhalten, um dann das Logo weiter benutzen und Ihre Illustration zu vertreiben zu können. Ohne Lizenz sollten Sie dieses aber auf keinen Fall machen.
Den Link sollten Sie mir einmal mitteilen, damit dann ggfs. mit der Nachfragefunktion noch ergänzend dazu Stellung genommen werden kann.
Der Hinweis auf das Luftbild ist so nicht ganz richtig, da es dort eben genau die gleichen Probleme (und weitere) geben kann.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
der Link ist http://www.postertronic.de/flash/postertronic.html
und dann Motiv 02.
Da es bisher nur um Akquise ging ist noch nichts verkauft, bzw. noch garnicht gedruckt. Sie würden mir also dennoch raten, die Lizenz zu erwerben oder auf den Handel zu verzichten und das Logo nicht mehr zu verwenden?
tolle Motive, gefallen mir.
Aber ohne Lizenz sollten Sie auf den Handel verzichten und das Logo nicht mehr verwenden (gilt auch für den Stadionnamen!). Schreiben Sie den Club entsprechend an und erklären Sie den Verzicht auf das Logo (bzw. verhandeln über die Lizenz).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.