Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Die Antwort auf Ihre Frage kann leider nicht schematisch erfolgen.
Ich gehe davon aus, dass die Bec-Milch AG eine Marke für Milch und Milchprodukte (Nizza-Klasse 29) angemeldet hat.
Dann könnten Sie sicherlich Dienstleistungen unter dem Namen Bex-Milch anbieten.
Etwas anderes ergibt sich m.E. auch nicht aus dem Gesetz zu unlauterem Wettbewerb (UWG) oder aus den Namensrechten des BGB.
Anders wird dies aber, wenn die im Verkehr relevanten Kreise (bei Milch häufig regional zu bestimmen) oder der informierte Verbraucher durch die Art und Weise der Verwendung der Firmenbezeichnung getäuscht werden könnten.
Dafür sehe ich vorliegen in Ihrem Ausgangsfall jedoch keine Hinweise.
Eine Verwechslungsgefahr zwischen "bec AG" und "bex-Milch-GmbH" sehe ich auch nicht. Diese könnte allenfalls bei Milchkannen der Marke "bec" und "bex" gegeben sein. Verwechslungsgefahr kann eine "klangliche Verwechslungsgefahr, eine bildliche Verwechslungsgefahr, oder eine begriffliche Verwechslungsgefahr sein. Für die letzten beiden sehe ich keine Anhaltspunkte. Eine klangliche Verwechslungsgefahr liegt m.E. nicht vor, da bec und bex sehr verschieden klingen. Ich würde also auch hier dazu neigen, die Ähnlichkeit als unschädlich anzusehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Das heißt also, dass bex und bec für Sie nicht ähnlich klingt. Ein anderer Anwalt hat aber genau das bemängelt. Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Es muss doch eine Grundlage geben. Wie kann ich mir nun sicher sein, dass ich keine Probleme bekomme bei der Anmeldung von "bex", wenn doch ein anderer Anwalt behauptet, dass dies Probleme geben könnte?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte. Ich bin mir sicher, dass bec und bex nicht ähnlich klingt. Zumal bei Marken mit lediglich drei Buchstaben selbstverständlich etwas niedrigere Kriterien haben müssen. Ich kann hier leider nicht einschätzen, was mein Kollege genau gemeint hat. Um eine abschließende Einschätzung geben zu können, müsste ich die Angelegenheit allerdings umfassend prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Rübben