Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Markenname zu ähnlich?

29. Mai 2013 19:00 |
Preis: 62€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Rübben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich frage mich schon seit einiger Zeit, wie ähnlich Markennamen sein dürfen. Dabei erhält man immer nur recht schwammige Aussagen. Daher hätte ich hier gerne eine Antwort auf ein konkretes Beispiel.

Gehen wir davon aus, die Firma "bec-Milch AG" existiert und nutzt als Logo "bec". Außerdem vertreibt die Firma Milchbehälter und stellt diese vielleicht sogar her.

Darf ich dann eine Firma "bex-Milch GmbH" anmelden und als Logo "bex" nutzen? Diese Firma aber verdient ihr Geld durch Dienstleistungen und Marketing, aber vielleicht auch gerade im Sektor Milchprodukte.

Zudem würde ich mich noch interessieren, ob das ganze einen Unterschied mit folgendem Szenario macht:

Anstatt der Firma "bec-Milch AG" ist es lediglich die "bec AG" und nutzt als Logo "bec". Die Firma vertreibt aber auch Milchbehälter.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort =)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Die Antwort auf Ihre Frage kann leider nicht schematisch erfolgen.

Ich gehe davon aus, dass die Bec-Milch AG eine Marke für Milch und Milchprodukte (Nizza-Klasse 29) angemeldet hat.
Dann könnten Sie sicherlich Dienstleistungen unter dem Namen Bex-Milch anbieten.

Etwas anderes ergibt sich m.E. auch nicht aus dem Gesetz zu unlauterem Wettbewerb (UWG) oder aus den Namensrechten des BGB.

Anders wird dies aber, wenn die im Verkehr relevanten Kreise (bei Milch häufig regional zu bestimmen) oder der informierte Verbraucher durch die Art und Weise der Verwendung der Firmenbezeichnung getäuscht werden könnten.

Dafür sehe ich vorliegen in Ihrem Ausgangsfall jedoch keine Hinweise.

Eine Verwechslungsgefahr zwischen "bec AG" und "bex-Milch-GmbH" sehe ich auch nicht. Diese könnte allenfalls bei Milchkannen der Marke "bec" und "bex" gegeben sein. Verwechslungsgefahr kann eine "klangliche Verwechslungsgefahr, eine bildliche Verwechslungsgefahr, oder eine begriffliche Verwechslungsgefahr sein. Für die letzten beiden sehe ich keine Anhaltspunkte. Eine klangliche Verwechslungsgefahr liegt m.E. nicht vor, da bec und bex sehr verschieden klingen. Ich würde also auch hier dazu neigen, die Ähnlichkeit als unschädlich anzusehen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Rückfrage vom Fragesteller 29. Mai 2013 | 19:59

Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Das heißt also, dass bex und bec für Sie nicht ähnlich klingt. Ein anderer Anwalt hat aber genau das bemängelt. Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Es muss doch eine Grundlage geben. Wie kann ich mir nun sicher sein, dass ich keine Probleme bekomme bei der Anmeldung von "bex", wenn doch ein anderer Anwalt behauptet, dass dies Probleme geben könnte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Mai 2013 | 09:22

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte. Ich bin mir sicher, dass bec und bex nicht ähnlich klingt. Zumal bei Marken mit lediglich drei Buchstaben selbstverständlich etwas niedrigere Kriterien haben müssen. Ich kann hier leider nicht einschätzen, was mein Kollege genau gemeint hat. Um eine abschließende Einschätzung geben zu können, müsste ich die Angelegenheit allerdings umfassend prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Rübben

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER