Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie den Markennamen lediglich in Gestalt einea nüchternen Sachhinweises verwenden, ist dies ungefährlich.
Ein nüchterner Sachhinweis wäre beispielsweise nicht mehr gegeben, wenn Sie den Markennamen plakativ hervorstechend verwenden. Eine einfache Nennung in der Beschreibung hingegen ist möglich.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.