Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es möglich, dass verschiedene Unternehmen denselben Namen tragen, solange sie in unterschiedlichen Branchen tätig sind und es keine Verwechslungsgefahr gibt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Hundeschule theoretisch nach einem Namen benennen könnten, der bereits als Marke eingetragen ist, solange diese Marke nicht für Dienstleistungen im Bereich der Hundeschulung oder ähnlichen Bereichen eingetragen ist.
Allerdings sollten Sie beachten, dass auch eine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden ist. Das bedeutet, wenn eine andere Hundeschule einen ähnlichen, aber nicht identischen Namen hat, könnte dies zu rechtlichen Problemen führen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an und es wäre ratsam, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie auch, dass der bloße Gebrauch eines Namens für Ihr Unternehmen nicht automatisch auch einen überregionalen Markenschutz begründet. Wenn Sie selbst den Namen Ihrer Hundeschule schützen möchten, sollten Sie auch in Erwägung ziehen, diesen selbst als Marke anzumelden.
Sie können mich auch gerne direkt anschreiben, wenn Sie eine konkrete Einschätzung zu einem Namen oder eine Markenrecherche wünschen oder ich eine Marke für Sie eintragen soll. Meine Kanzlei ist auf Markenrecht spezialisiert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
10. Januar 2024
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14:52
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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