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Mangelnde Behebung von Problemen in der Werkstat

24. April 2021 12:30 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag,
mein Vater hat sein Auto aufgrund von der Mischung von Öl und Wasser zur Werkstatt gebracht. Dieser Fehler wurde beseitigt. Allerdings ist seit dem der Ölverbrauch so groß, dass es unmöglich ist, 50 km ohne Öl nachzufüllen, zu fahren. Er ist erneut zur Werkstatt gegangen. Diese haben Teile ausgewechselt und verlangen das Geld für diese Teile. Das Problem für den Ölverbrauch ist allerdings nicht behoben. Für die nächste Reparatur verlangen die allerdings noch einmal Geld. Ist das in Ordnung?
PS: Die Werkstatt behauptet, das Problem mit dem Ölverbrauch sei nicht deren Fehler und man hätte es vorher bemerken müssen. Davor gab es das Problem aber nicht.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auf wen ist die Ursache Mischung Öl/Wasser zurückzuführen? Gilt noch Gewährleistung/Garantie des Autos?
Wenn das nicht mehr der Fall ist, ist das Problem, ob der Ölverbrauch schon vorher da war oder durch die Reparatur erst verursacht wurde.
Das wäre zu beweisen.

Sollte es vorher nicht dagewesen sein, müssen Sie schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen und im Falle, dass es erfolglos verläuft, eine Ersatzvornahme vornehmen lassen, also woanders reparieren und ihm die Kosten auferlegen. Das muss ihm aber auch so angekündigt werden.

Nachbesserungen sind kostenlos. Aber wie gesagt, dann muss der Fehler durch die Werkstatt verursacht worden sein.

Bei der 2. Reparatur wurde das Problem ja nicht behoben, hier gilt das gleiche - Frist zur Nachbesserung, sonst Ersatzvornahme (mit Ankündigung).
Auch hier gilt das gleiche mit den Kosten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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