Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mandatsniederlegung durch Anwältin

14. November 2024 16:45 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
Es geht um Scheidung.

ich bin gerade ein bisschen aus der Bahn geworfen weil meine Anwältin das Mandat im laufenden Prozess nieder gelegt hat, bzw. weitestgehend...

Ich weiß dass ich gerade recht verzweifelt und mit vielen Themen beladen bin.
Meine Mails sind oft lang und mich bewegen viele emotionale Themen, wie dem Gefühl von Ungerechtigkeiten, die vielfach in der Vergangenheit liegen aber auf Grund einiger Schieflagen jetzt und gekürzten Unterhalt jetzt, fühle ich mich existenziell bedroht und habe in den letzten Monaten meine Rücklagen verbrauchen müssen. Es fällt mir besonders schwer zu ertragen dass immer noch die Dinge zu Gunsten meines Mannes laufen. Während er monatlich 8000€ brutto hat, habe ich nur einen Minijob. Der Unterhalt wurde von ihm autark um 500€ gekürzt und bei Zustellung des Scheidungsantrags und dem Anrechnen von Wohnvorteil und der Annahme ich könnte ja auch Vollzeit arbeiten gehen, bekomme ich noch 118€.

Das sind also eine 650€ zum Leben und dabei alle Nebenkosten für Haus, Fahrzeuge, Versicherungen etc ...

Mein Sohn hatte rund 630€ Unterhalt wovon ich 300€ bekommen hatte ...
Nun ist er im BfD und bekommt dort 400€.
Umgehend hat mein Mann diesen Betrag von seinem Unterhalt abgezogen.
Mein Sohn ist 18 und lebt noch bei mir.

Ich mag ihm nun kein Geld mehr wegnehmen.

Dennoch ist die Schieflage in meinen Augen massiv.

Mein Mann wurde noch mal um Unterhaltszahlung gebeten aber sein Anwalt hat er erneut widersprochen.
Ich weiß nicht ob er nun in Verzug gesetzt wurde.

Das habt ich heute morgen meine Anwältin gefragt.

Und sie reagierte sehr aggressiv.

Sie hat das Mandat niedergelegt, weil ich wohl unzufrieden wäre, dabei war ich das nicht.
Aber mein Sohn hatte vorgestern einen Ausfall seines kleinen Autos und es ist wirtschaftlicher Totalschaden.

Mich hat das finanziell in Panik versetzt.

Wir wissen nicht wie es weiter geht und ich habe noch mal den ganzen Ärger über mein Mann referiert und eine, vermutlich, zu lange Mail geschrieben, die genervt hat.


Jeden Falls hatte sie gesagt ich soll mir einen anderen Anwalt suchen.



Ich habe mich dann entschuldigt und um Bedenkzeit für diese Sache gebeten, mit der Bitte, mich wieder zu vertreten.
Ich sagte ich würde zukünftig die Nachrichten inhaltlich reduzieren.



Ihre Antwort nun verstehe ich nicht:

-----------
natürlich verstehe ich Ihre Bedenken bezüglich meiner Niederlegung im Scheidungsverfahren. Einzig aus diesem Grund bin ich bereit, Sie in dieser Sache bis zur rechtskräftigen Scheidung zu vertreten.
Allerdings bin ich nicht bereit, den Zugewinnausgleich für Sie geltend zu machen. Zugewinn wäre eine Verbundsache, die man mit dem Scheidungsverfahren zusammen durchführen kann. Muss man das aber nicht. Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. Sie haben diesbezüglich also noch genügend Zeit.
Bitte entscheiden Sie, ob ein Kollege/Kollegin dann die Scheidung nebst Zugewinn als Verbundsache machen soll, oder ob ich Ihr Scheidungsverfahren weiter betreiben soll.
Den Trennungsunterhalt werde ich nicht weiter für Sie geltend machen. Diesbezüglich lege ich das Mandat nieder. Bitte suchen Sie sich einen anderen Rechtsanwalt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür.

-------


Was bedeutet das genau?

Wie gehe ich jetzt damit um?

Was macht dann Sinn?


Ich weiß gerade überhaupt nicht weiter....


Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung.


Mit freundlichen Grüßen

14. November 2024 | 17:25

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ihre Anwältin hat das Mandat im laufenden Scheidungsverfahren teilweise niedergelegt, indem sie sich darauf beschränkt, lediglich die Scheidung selbst weiterzuführen, jedoch nicht den Trennungsunterhalt und den Zugewinnausgleich. Die Gründe dafür scheinen in einer als belastend empfundenen Kommunikation zu liegen.

In diesem Fall hat sie Ihnen mitgeteilt, dass sie nur noch bis zur rechtskräftigen Scheidung für Sie tätig sein möchte, jedoch nicht mehr in den ergänzenden Bereichen. Im Einzelnen ist Folgendes festzuhalten:

1. Fortführung des Scheidungsverfahrens:

Ihre Anwältin hat klargestellt, dass sie die Scheidung selbst – also die Auflösung der Ehe – weiter begleitet, jedoch ohne den Verbund mit anderen finanziellen Ansprüchen wie dem Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich könnte theoretisch als Verbundsache im Scheidungsverfahren mitbehandelt werden, was bedeutet, dass Scheidung und Zugewinn zusammen verhandelt und entschieden würden. Ihre Anwältin verweist jedoch darauf, dass dies nicht zwingend ist und der Anspruch auf Zugewinnausgleich auch noch drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden kann. Sie haben also noch genügend Zeit, einen neuen Anwalt für den Zugewinnausgleich zu finden.

2. Trennungsunterhalt:

Ihre Anwältin hat das Mandat zur Geltendmachung des Trennungsunterhalts vollständig niedergelegt. Trennungsunterhalt steht Ihnen grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung zu und bemisst sich nach dem Einkommensunterschied der Ehepartner. Die Geltendmachung ist jedoch durch die Niederlegung der Anwältin nunmehr erschwert, und Sie müssen einen anderen Anwalt finden, der dieses Mandat übernimmt, um Ihre Ansprüche weiterzuverfolgen.

3. Ihr weiteres Vorgehen:

- Scheidungsverfahren: Sie sollten sich entscheiden, ob Sie das Angebot der Anwältin annehmen und das Scheidungsverfahren von ihr alleine durchführen lassen möchten. Falls Sie die Scheidung und die finanziellen Ansprüche lieber in einem Verbund verhandeln möchten, wäre es sinnvoll, sich direkt an eine neue Anwaltskanzlei zu wenden, die das Mandat in allen Aspekten übernimmt.

- Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich: Für die Geltendmachung des Trennungsunterhalts sowie des Zugewinnausgleichs benötigen Sie nun einen anderen Anwalt. Insbesondere für den Trennungsunterhalt empfiehlt es sich, zeitnah einen neuen Anwalt zu mandatieren, da Ihre finanzielle Situation hierdurch erheblich entlastet werden könnte.

4. Überlegung der Mandatsführung:

Sollte die Zusammenarbeit mit der bisherigen Anwältin für Sie schwierig sein, ist ein Wechsel möglicherweise sinnvoll, da eine vertrauensvolle und reibungslose Kommunikation für die Vertretung in einem so persönlich belastenden Verfahren von großer Bedeutung ist. Ein Wechsel der Anwältin könnte helfen, Ihre Interessen effektiver wahrzunehmen, zumal Sie dann alle Aspekte, einschließlich Scheidung, Unterhalt und Zugewinn, wieder in einer Hand bündeln könnten.

5. Wiedergutmachung und zukünftige Kommunikation:

Auch wenn Sie bereits versucht haben, Missverständnisse zu klären, hat sich Ihre Anwältin dennoch entschieden, die Mandatsführung einzuschränken. Für die zukünftige Zusammenarbeit mit Ihrem neuen Anwalt könnten Sie darauf achten, Ihre Anfragen möglichst präzise und kurz zu formulieren und für Emotionen in der Kommunikation alternative Anlaufstellen zu finden, wie z. B. Beratungsstellen oder psychologische Unterstützung, was bei Scheidungsverfahren oft hilfreich ist.

Ein neuer Anwalt wird die Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich übernehmen und Sie auch über die möglichen weiteren Schritte zur Existenzsicherung und zur Geltendmachung Ihres Anspruchs aufklären. Dies könnte auch die Frage des Wohnvorteils und der angemessenen Höhe des Ehegattenunterhalts umfassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER