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Höhe der Maklerprovision - ohne schriftliche Vereinbarung 3 Monatsmieten zahlen?

24. Oktober 2012 20:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich habe Gewerberäume über ein von einem Makler geschaltetes Inserat angemietet. D. h. ich habe den Makler kontaktiert und mit ihm zusammen die Wohnung besichtigt. Hierbei war auch der Eigentümer zugegen, der alles Weitere geregelt hat (Fragen beantworten, Planung der Aufteilung der Räume etc). Den Vertrag hat der Makler nach Maßgabe des Eigentümers und von mir aufgesetzt. Eine Honorarvereinbarung habe ich nicht unterschrieben, es kann aber sein (ich bin mir nicht sicher), dass in dem Inserat von 3 Monatsmieten Provision + Mwst. die Rede war. Unterschrieben habe ich diesbezüglich nichts, weder eine Vereinbarung mit dem Makler noch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag.
Der Makler hat mir eine Rechnung über 3 Monatsmieten + Mwst. geschickt. Das erscheint mir zu hoch, da er nur den Kontakt hergestellt und einen Standard-Mietvertrag (mit Ergänzungen, die von mir oder dem Eigentümer kamen) aufgesetzt hat. Auf meine zahlreichen Fragen kam stets die Antwort "keine Ahnung" oder "da müssen Sie den Eigentümer fragen".
Nun meine Frage: muss ich ohne schriftliche Vereinbarung 3 Monatsmieten zahlen? Oder soll ich eine Monatsmiete + Mwst. bezahlen? Ich möchte ja durchaus, dass der Makler seine Dienstleistung angemessen honoriert bekommt, aber ein Betrag von 5000 € für 1-2 Stunden Arbeit erscheint mir eben nicht angemessen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Für den Maklervertrag ist keine Schriftform vorgeschrieben. Bei der Vermittlung von Gewerberaummietverträgen ist eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. MWSt durchaus üblich. Der Anspruch des Maklers auf die volle Provision entsteht schon dann, wenn durch seine Mitwirkung ein Mietvertrag zustandekommt.

Sie werden die verlangte Provision also leider bezahlen müssen. Der Anspruch des Maklers gegen Sie könnte allenfalls dann gemindert sein, wenn der Makler auch vom Vermieter eine Provision erhalten hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt

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