Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Maklerprovision bei Wohnungkauf

2. Dezember 2013 14:10 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe in Immoscout eine Eigentumswohnung gesehen, die über Makler inseriert worden ist.
Darauf hin, habe ich den Makler angeschrieben und um ein Besichtigungstermin gebettet.
Anschließend habe ich mit dem Makler telefoniert, aber ein Besichtigungstermin ist noch nicht vereinbart worden.
Zwischenzeitlich ist die gleiche Wohnung von einem anderen Makler inseriert worden, mit deutlich weniger Maklerprovision.

Meine Fragen:
1. In welche Moment ist die Maklerprovison fällig?
2. Darf ich den zweiten Makler anschreiben und einen Termin über ihn vereinbaren?
3. Kann ich mit den ersten Makler, auf Grund der Situation über die Provisionssatz verhandeln?
4. Welche Vorgehensweise wäre in so einem Fall am sinnvollsten bzw. auch rechtlich korrekt?


2. Dezember 2013 | 14:33

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihren Fragen:

1. In welche Moment ist die Maklerprovison fällig?

Die Maklerprovision ist in der Regel erst bei Abschluss eines Kaufvertrages fällig.

2. Darf ich den zweiten Makler anschreiben und einen Termin über ihn vereinbaren?

Das können Sie tun, da Sie dem ersten Makler keine Verpflichtung schulden.

3. Kann ich mit den ersten Makler, auf Grund der Situation über die Provisionssatz verhandeln?

Der Prozentsatz ist frei verhandelbar, sdoass es Ihnen freisteht, mit diesem zu handeln.

4. Welche Vorgehensweise wäre in so einem Fall am sinnvollsten bzw. auch rechtlich korrekt?

An Ihrer Stelle würde ich den Kontakt mit dem ersten Makler aufgeben und die weitere Korrespondenz ausschließlich mit dem zweiten Makler führen, da sich ein Makler kaum darauf einlassen dürfte, etwas an der Provision zu machen. Das würde sonst nur in eventuelle Streitigkeiten ausarten, sodass ich Ihnen die angenehmere Variante mit dem zweiten Makler nur dringend raten kann.


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER