Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist hier fraglich, ob hier die Problematik vorliegt, dass eine nahestehende Personen als "Strohmann" oder "Strohfrau" vorgeschoben, um das gesetzliche Verbot zu umgehen, eine Provision für die eigene Wohnung zu nutzen! Der Verwalter ist mit der Maklerin verheiratet und nicht der Eigentümer Ihres angemietetn Reihenhauses. Im Übrigen gilt durch die eingefügte Vertragsklausel, dass der Wohnungssuchende dann nicht schutzwürdig ist, wenn er von den engen persönlichen Beziehungen weiß.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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