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Maklergebühr zurecht?

8. Januar 2007 12:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Ich ziehe mit meinem Freund ab 15.03.2007 ein Reihenhaus, das der Eigentümer über einen Makler offiert hat.
Wir haben den Mietvertrag erhalten und unterzeichnet. Der Verwalter hat den Eigentümer vertraglich vertreten ("vertreten durch xxx"") und hat den Vertag daher selbst unterzeichnet.

Im Vertrag steht unter "Sonstigen Vereinbarungen":
[Zitat] "Dem Mieter ist bekannt, dass die Inhaberin der Maklerfirma mit dem Geschäftsführer der Verwalterfirma verheiratet ist".

Jetzt höre ich von einem mir befreundeten Makler, dass eine Maklergebühr bei einer solchen Konstellation nicht zulässig sei auch wenn die Eheleute unter unterschiedlichen Firmen fungieren.
- Die Maklerin (Ehefrau) arbeitet für "XXX Immobilien"
- Der Verwalter (Ehemann) arbeitet für "XXX & Sohn Grundstückgesellschaft mbH"

Die Rechnung über die Courtage liegt mir bereits vor (2000,- EUR). Müssen wir die nun zahlen oder nicht?

Danke für eine schnelle Antwort

qbs

Sehr geehrte Dame,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist hier fraglich, ob hier die Problematik vorliegt, dass eine nahestehende Personen als "Strohmann" oder "Strohfrau" vorgeschoben, um das gesetzliche Verbot zu umgehen, eine Provision für die eigene Wohnung zu nutzen! Der Verwalter ist mit der Maklerin verheiratet und nicht der Eigentümer Ihres angemietetn Reihenhauses. Im Übrigen gilt durch die eingefügte Vertragsklausel, dass der Wohnungssuchende dann nicht schutzwürdig ist, wenn er von den engen persönlichen Beziehungen weiß.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de

Mit besten Grüßen

RA Hermes

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