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Makler erklärt Vertrag für nichtig und erhöht Provisionsforderung.

20. September 2022 13:41 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Einer Immobilienannonce im Internet folgend habe ich online einen Maklervertrag akzeptiert, der 3,57% Provision inkl. MWST für ein Mehrfamilienhaus in Hessen vorsieht. Das Haus wurde für 399 000 Euro angeboten und eine Besichtigung sollte nächste Woche stattfinden.
Nun habe ich gestern dasselbe Immobilienangebot vom selben Maklerbüro wieder im Internet gesehen, allerdings wurde der Preis auf 345 000 Euro reduziert.
Freudig kontaktierte ich das Maklerbüro per E-Mail und bat um eine Reservierung des Hauses zum reduzierten Preis. Als Antwort erhielt ich eine E-Mail mit einem neuen Vertrag der nun eine Provision von 7% plus MWSt. vorsieht.
Ein Telefonat ergab, daß das Maklerbüro auf die erhöhte Provision besteht und keinen Vertragsbruch sieht. Der Verkäufer möchte die Immobilie schnell loswerden und hat darum den Preis drastisch gesenkt, wobei er nun keine Maklerprovision mehr bezahlen möchte und daher das Maklerbüro nun die doppelte Höhe vom Käufer verlangt.
Ist diese Vorgehensweise rechtens oder liegt ein Vertragsbruch seitens des Maklerbüros vor? Besten Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist bei vielen Makleranzeigen die Angabe „ ohne zusätzliche Provision" oder eben wie bei Ihnen die 3Prozent - intern wurde aber wohl besprochen, dass der Verkäufer sich Summe ca vorstellt und dann wird das vorher draufgeschlagen- daher nun auch der Wandel - tieferer Preis, aber höhere Gebühr. Letztendlich haben Sie den Provisionsvertrag aber wohl (man müsste das genau prüfen) ggf. Separat abgeschlossen, d.h. dieser kann nicht einfach erhöht werden - aber wie gesagt, man müsste dies leider anhand des Vertrages prüfen, was genau abgeschlossen wurde - Rechtlich dagegen vorzugehen kann jedoch schwierig werden - ggf. sagt der Verkäufer, er verkauft nicht mehr an Sie, dann ist es eh gelaufen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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