Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Problem ist natürlich, dass über den Inhalt des mündlichen Vertrages unterschiedliche Auffassungen bestehen können. Bei meiner Antwort gehe ich daher davon aus, dass zu den von Ihnen gestellten Fragen nichts explizit vereinbart wurde und entsprechend die allgemeinen Gesetze und die allgemeine Rechtsprechung zum Maklerrecht gilt. Möchte sich der Makler dagegen auf eine vertragliche abweichende Vereinbarung berufen, dann muss er auch nachweisen können, dass eine solche Vereinbarung geschlossen wurde.
Zunächst ist ganz klar anerkannt, dass Sie als Auftraggeber „Herr des Geschäfts" bleiben. Sie alleine entscheiden ob und an wen Sie verkaufen. Sie sind sowohl berechtigt auch andere Makler zusätzlich zu beauftragen oder das Objekt auch privat zu verkaufen (BGH, Urteil vom 9. 11. 1966, Az. VIII ZR 170/64
). Ein Kunde muss nur dann eine Provision an den Makler bezahlen, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das geschlossene Geschäft war. Sprich: wenn sich ein Interessent auf eine Anzeige von Ihnen meldet, dann hatte dies nichts mit der Leistung des Maklers zu tun und der Interessent muss auch keine Provision zahlen.
Ein Maklervertrag wird in der Regel auf unbestimmte Dauer eingegangen. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit nach § 671 BGB
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist widerrufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
Tannenweg 17
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Rechtsanwalt Johannes Kromer
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Mündlich wurde nur der Auftrag gegeben, dass der Makler einen Käufer suchen soll.
Außerdem wurde uns gesagt, dass wir als Verkäufer keine Provision zahlen müssen.
Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Von daher wird alles, was Sie geschrieben haben auf uns zutreffen.
Freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte. Viel Erfolg beim Verkauf Ihres Hauses!