Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung haben nicht Sie die Maklerin beauftragt, sondern die Hausverwaltung im Auftrage des Vermieters.
In diesem Fall ist nicht erkennbar, daß Sie zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet sind, denn Vertragspartner der Maklerin sind Sie nicht geworden.
Offenbar stützt die Maklerin ihre Forderung allein auf Ihre telefonische Aussage. Die Beweislast dafür, daß Sie sich verpflichtet haben, die Maklerprovision zu zahlen, obliegt in einem streitigen Verfahren der Maklerin. Ich halte es, jedenfalls nach den von Ihnen erteilten Informationen, für zweifelhaft, daß ihr dieser Beweis gelingt.
Gerne stehe ich für eine Vertretung zu Ihrer Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen zunächst mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.online-rechtsauskunft.net
www.online-akteneinsicht.net
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidungen.de
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
es ist richtig, dass ich diese Maklerin nicht beautragt habe, sondern die Hausverwaltung.
Desweiteren möchte ich nochmals klarstellen, dass ich nur erwähnte, die Provision eventl. zu übernehmen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Abwarten ob tatsächlich ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet wird oder direkt zu juristischer Hilfe greifen? Was wäre der bessere Weg?
Wie schon erwähnt, besitze eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Was könnten auf mich denn für Kosten zukommen, falls die Sachlage nicht zu meinen Gunsten ausgeht. Es geht hier um einen Streitwert von knapp über 1000€.
MfG
Jens Bennoit
Sehr geehrter Ratsuchender,
rechtlichen Beistand können Sie bereits jetzt herbeiziehen - erforderlich ist es jedoch noch nicht. Wenn die Maklerin ihren vermeintlichen Anspruch gerichtlich geltend macht (Mahnverfahren oder Klage), sollten Sie sich aber anwaltlich vertreten lassen.
Bei dem geschilderten Streitwert besteht ein Prozeßkostenrisiko (2 Anwälte, Gerichtskosten ohne etwaige Beweisaufnahme) von EUR 718,35.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann