Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Mit der Einfuhr der Fälschungen/Plagiate könnten Sie die Markenrechte der Markeninhaber verletzt haben, wonach diesem ein Vernichtungsanspruch nach § 18 MarkenG
zustehen könnte. Dieses Recht gilt auch für Gemeinschaftsmarken der EU und für Internationale Marken, so dass es in allen Ländern der EU entsprechende Regelungen gibt.
Die Vernichtung kann nach Art. 9 Abs. 2 lit a) und c) Gemeinschaftsmarkenverordnung verlangt werden, da der Markeninhaber über die Aus- und die Einfuhr der Produkte entscheiden kann.
Aber eben nur im geschäftlichen Verkehr. Und das liegt bei Ihnen nach Ihrem Vorbringen nicht vor. Bei einem Päckchen geht man von dem Einkauf für den persönlichen Bedarf aus.
Denn sowohl das deutsche Markengesetz wie auch die europäische Gemeinschaftsmarkenverordnung verlangen ein Handeln "im geschäftlichen Verkehr". Sie haben das Make Up zur eigenen Verwendung bestellt.
D.h. Sie müssen den Brief des Rechtsanwalts nicht fürchten. Sie müssen keine Zustimmung zur Vernichtung geben; Sie müssen keine Unterlassungserklärung abgeben, Sie müssen kein Vertragsstrafenversprechen in Form einer Unterlassungserklärung abgeben und Sie werden auch dem Markeninhaber keine Kosten erstatten müssen.
Sollten Sie Post erhalten, dürfen Sie sich gerne an mich wenden.
Ein Verstoß von Ihnen liegt nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
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