Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine angemessene Auslauffrist von 2-3 Wochen sollten Sie Ihrer Ex-Frau einräumen und ggf. noch für einen gewissen Zeitraum eine Weiterleitung auf eine von ihr anzugebende neue Adresse anbieten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung sehe ich nicht, wenn Sie die E-Mail nur aus privaten Gründen ohne Entgelt zur Verfügung gestellt haben. Dann ist die Trennung, auch unter datenschutzrechtlichen Maßgaben, ein ausreichender Grund für die Löschung des Accounts. Sie dürfen aber dann natürlich keinen Zugriff auf noch eingehende E-Mails nehmen und den Server so einrichten, dass auf dieser Adresse eingehende E-Mails nach Ablauf der Frist und der ggf. des Weiterleitungszeitraums direkt zurückgewiesen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking