Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Recherchiert man im Internet nach der von Ihnen genannten Firma, gelangt man schnell zu dem Ergebnis, dass es sich bei dabei um eine der sogenannten“Abzockerfirmen“ handelt.
Dass die Online-Downloaden-Service.Ltd. nun in verschiedenen Foren genannt ist, ist noch lange kein Beweis dafür, dass auch in Ihrem Fall „Betrug“ vorliegt.
Sollten Sie tatsächlich keinen Vertrag geschlossen haben, so sind die Ihnen zugesandten Rechnungen natürlich gegenstandslos.
Überhaupt spricht vieles dafür, dass Sie, wenn Sie nie ein Vertragsverhältnis mit der genannten Firma hatten, hier durch die Rechnungsstellungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt werden sollten – eben indem Sie die Rechnungen bezahlen sollten.
Wenn man eine solche vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nachweisen kann, dass muss auch die Abwehr dieses angeblichen Anspruches mithilfe eines Rechtsanwaltes durch die besagte Firma getragen werden.
Die Hürden, eine direkte Schädigungsabsicht bei den Geschäftsführern der Online-Downloaden-Service.Ltd. nachzuweisen, sind sehr hoch.
Zumindest wäre es ein großer zeitlicher und nervlicher Aufwand, einen solchen Prozess durchzuführen.
Natürlich könnten Sie auch Starfanzeige wegen versuchten Betruges stellen.
Letztlich ist es Ihnen auch möglich eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Vertragsverhältnisses durchzuführen.
All diese Wege sind jedoch mit viel Mühe verbunden.
Am einfachsten wäre es, zukünftig einfach über die E-Mails-hinweg zu sehen.
Ansonsten bin ich auch gern bereit, eines der genannten Verfahren für Sie durchzuführen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Drewelow
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Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Fachanwalt für Familienrecht