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Mahnung von einer Internetpresenz an einen Minderjährigen

| 7. Januar 2009 18:27 |
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Vertragsrecht


Vorfall:
Sohn minderjährig (15) besuchte Internetseite und hat dadurch angeblich einen Vertrag zum kostenpflichtigen Download geschlossen.
Am 3. Januar kam eine Mahnung mit dem Verweis auf Vollstreckung, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Sohn hat nichts von dieser Seite heruntergeladen.
Ich habe der Rechnung am 04..01.2009 wiedersprochen, da mein Sohn minderjährig ist und keine Verträge ohne meine Zustimmung abschließen darf.
Bisher habe ich keine Antwort erhalten und wollte fragen mit welchen Konsequenzen ich rechnen muß.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe davon aus, dass es sich in Ihrem Fall um eines der zahlreichen Internetangebote mit versteckter/kaum erkennbarer Kostenpflicht handelt. Denn seriöse kostenpflichtige Angebote im Internet müssen in der Regel vor Leistungsbezug über Kreditkarte bezahlt werden. Bei anderen Angeboten (wie vermutlich in Ihrem Fall) entsteht in der Regel bereits aufgrund der intransparenten Gestaltung kein wirksamer Vertrag.

Vermutlich werden Sie in der Sache noch weitere Mahnungen erhalten (mglw. auch ein Schreiben eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwaltes), die Sie – nachdem Sie der Sache nun widersprochen haben – zukünftig ingnorieren können.

Im äußersten Fall wird in der Sache das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Dann müssten Sie dem Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen. Ansonsten würden Sie alleine aufgrund dessen – ohne gerichtliche Überprüfung des Bestehens der Forderung – zur Zahlung verurteilt werden.

Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Betreiber einer solchen Seite versucht hätten, Ihre Forderung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durchzusetzen.

Die Sache sollte Sie daher nicht allzu sehr beunruhigen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 7. Januar 2009 | 21:41

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