Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, die Einfuhr in die Schweiz muss nicht vom schweizer Zoll bestätigt werden.
Der deutsche Händler benötigt für das deutsche Finanzamt drei Nachweise:
1) Ausfuhrnachweis
2) Abnehmernachweis
3) Buchnachweis.
Diese Nachweise muss der Unternehmer erbringen.
Für Sie bedeutet das Folgendes:
zu 1)Den Ausfuhrnachweis haben Sie bereits vorgelegt.
2)Sie müssen keinen Einfuhrnachweis des schweizer Zolls vorlegen. Es genügt, dass Sie dem Händler eine Bestätigung der deutschen Grenzzollstelle vorlegen, dass Ihre Daten auf dem Kaufbeleg mit den Angaben in Ihrem Pass übereinstimmen.
Zu 3) Dieser Nachweis ist allein Sache des Händlers.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Gerecht
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Gerecht
zur Präzisierung meiner oben bereist gestellten Anfrage: die Ausfuhr in dei Schweiz erfolgte aus geographischen Gründen über eine österreichische Zollstelle. Sprich in D gekauft, und über österreich, abgestempelt und somit Ausfuhrbestätigt und in die Schweiz eingeführt. Ändert das den Sachverhalt der dtsch MWSt Rückerstattung wie von Ihnen bereits beantwortet?
Kann man davon ausgehen, dassd er von Ihnen beschriebene Sachverhalt bei der Ausfuhr über jede EU Aussengrenze korrekt ist?
Bitte verrechnen Sie auch hier wieder den leichen Betrag wie bei meiner ersten Frage.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
die Vorgehensweise ist bei jeder EU-Außengrenze die gleiche.
Die einmalige Nachfrage ist kostenfrei!
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Gerecht
Rechtsanwältin