Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
hier sind Sie der Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen, wobei Sie nun die Beweise, dass falsche und fehlerhafte Ware geliefert worden ist, unbedingt sichern müssen.
Weiter müssen Sie der Rechnung schnell schriftlich widersprechen, da es ja eine kostenlose Reklamation sein soll.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens kommt es nun auf die Zielsetzung an:
a)
Wollen Sie mangelfreie Ware, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nachlieferung schriftlich auffordern und eine angemessene Frist (überlicherweise 14 Tage, die sich aber auch je nach Beschaffungsmöglichkeit verlängern kann) setzen.
b)
Wollen Sie vom Vertrag Abstand nehmen und Schadensersatz fordern, müssen Sie dieses deutlich machen und die Ersatzzahlung einschließlich der Kaufpreisrückzahlung fordern. Dazu müssen Sie auch die Frist setzen.
Hält er die Frist nicht ein oder lehnt er vorher ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da dann alle Unterlagen (Vertrag, Verkaufs-/Lieferbedingungen, AGB) eingesehen werden müssen.
Gleichzeitig haben Sie eine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der mangelhaften Ware. Sie sollten Ihn also auch auffordern, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen und mitteilen, dass Sie nach Fristablauf (da dann Verzug) Lagerungskosten geltend machen werden.
Insgesamt ist die Materie aber nicht dazu geeignet, abschließend in diesem Forum geprüft zu werden, da die Einsicht in alle Unterlagen dazu zwingend erforderlich wäre, so dass ich schon jetzt dazu raten würde, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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