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MANGELHAFTE WARE EXPORTGESCHAEFT

3. August 2006 08:40 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN

ICH HABE FUER MEINEN RUSSISCHEN KUNDEN WARE (FUTTER STOFFE) EINGEKAUFT BEI EINEM DEUTSCHEN LIEFERANTEN WELCHER SCHON SEINE GMBH DURCH DIE INSOLVENZ GEBRACHT HAT UND JETZT EINE PERSONEN GESELLSCHAFT HAT

WAERHEND DER VERHANDLUNG HABE ICH FEHLERHAFTE WARE VOM LETZTEN MAL REKLAMIERT ER NAHM DIESE REKLAMATION AN , VERRECHNETE DIESE MIT DEM NEUEN AUFTRAG

ICH FRAGTE 10 MAL NACH, OB DIE NEUE WARE FEHLERHAFT ALSO ZWEITE WAHL IST
ER SAGTE NEIN, DER FEHLER SEIEN DIE KLEINEN MENGEN PRO ARTIKEL WELCHE FUER NORMALE PRODUZENTEN DAHER NICHT INTERESSANT SIND
DESHALB SEI DIE WARE AUCH PREISWERTER

ICH WOLTE DIE WARE SEHEN, DIES GING ABER NICHT AUF GRUND DER MENGE UND DA DIE WARE SICH ZUSAMMENZIEHT UND DURCH MANUELLER VERPACKEN UNBRAUCHBAR WIRD
DIE WARE WAR MASCHINELL VERPACKT, JEDE ROLLE EINZELN UND SAHR SEHR GUT AUS

ER HAT UNS ANGEWIESEN DIE 20000 EURO AN SEINEN BRUDER ZU SENDEN MIT DEM RECHNUNGSVERMERK
DIES IST AUCH AUF DER RECHNUNG VERMERKT

DIE WARE WURDE NACH ZAHLUNGSEINGNAG AN EINE DEUTSCHE SPEDITION MIT UNSERER FIRMENADRESSE ALS LIEFERADRESSE WEITERGELIETET

DIE WARE WURDE VOR VERSAND FOTOGRAFIERT

DIE WARE KAMM ZWEI WOCHEN SPAETER IN MOSKAU AN
DIE RECHNUNG IST KOMPLETT AUF DEUTSCH MIT DEM VERMERK
KEINE REKLAMATION

DIE WARE ERWIES SICH ALS STARK FEHLERHAFT
90% IST NICHT FUER die VERARBEITUNG GEEIGNET
DARUEBR HINAUS IST IM LABOR BEI UNS KLAR GEWORDEN, DASS ES SICH AUCH TEILWEISE NICHT UM DEN ANGEGEBENE ZUSAMMENSETZUNG , SONDERN UM EIN MATERIAL DAS WITR AUSDRUEKCLICH NICHT UND NIEMALS KAUFEN WOLLTEN

WIR HABEN EINE FOLGESCHADEN VON 20% SPEDITION UND ZOLLKOSTEN
ZURUECKSENDEN IST FAST NICHT MOEGLICH AUF GRUND DER RECHTLICHEN BEDINGUNGEN IN RUSSLAND
AUCH DAS WUSSTE DER LIEFERANT
DA WIR SCHON SEIT JAHREN MIT IHM ARBEITEN

DIE RECHNUNG SAGT NICHTS UEBER REKLAMATIONEN AUS

AUF EIN SCHREIBEN VON MIR MIT DEN BEANSTANDUNGEN ANTWORTETE DER LIEFERANT EMPOERT

KOENNEN WIR ETWAS MACHEN UM DEN SCHADEN ZU REKLAMIEREN


DANKE

3. August 2006 | 09:08

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


hier sind Sie der Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen, wobei Sie nun die Beweise, dass falsche und fehlerhafte Ware geliefert worden ist, unbedingt sichern müssen.

Weiter müssen Sie der Rechnung schnell schriftlich widersprechen, da es ja eine kostenlose Reklamation sein soll.


Hinsichtlich des weiteren Vorgehens kommt es nun auf die Zielsetzung an:

a)
Wollen Sie mangelfreie Ware, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nachlieferung schriftlich auffordern und eine angemessene Frist (überlicherweise 14 Tage, die sich aber auch je nach Beschaffungsmöglichkeit verlängern kann) setzen.

b)
Wollen Sie vom Vertrag Abstand nehmen und Schadensersatz fordern, müssen Sie dieses deutlich machen und die Ersatzzahlung einschließlich der Kaufpreisrückzahlung fordern. Dazu müssen Sie auch die Frist setzen.

Hält er die Frist nicht ein oder lehnt er vorher ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da dann alle Unterlagen (Vertrag, Verkaufs-/Lieferbedingungen, AGB) eingesehen werden müssen.

Gleichzeitig haben Sie eine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der mangelhaften Ware. Sie sollten Ihn also auch auffordern, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen und mitteilen, dass Sie nach Fristablauf (da dann Verzug) Lagerungskosten geltend machen werden.

Insgesamt ist die Materie aber nicht dazu geeignet, abschließend in diesem Forum geprüft zu werden, da die Einsicht in alle Unterlagen dazu zwingend erforderlich wäre, so dass ich schon jetzt dazu raten würde, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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