Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist die Brille selbst in Ordnung, also ihne Mängel, ist eine Rückgabe nicht möglich, wenn der Optiker bzw. in diesem Fall der Online-Shop dies verweigert.
Tatsächlich kann die Brille mangelfrei sein und dennoch nicht für Sie geeignet sein. Dann liegt aber der Mangel nicht bei der Brille.
Insbesondere bei Gleitsichtbrillen gibt es des Öfteren die Schwierigkeit, dass einige Brillenträger mit einer solchen nicht zurechtkommen. Die Brille ist aber dennoch einwandfrei, so dass ein Mangel und damit ein Rückgaberecht nicht besteht.
Sollte bei der Brille ein Sachmangel vorliegen, also z.B. eine fehlerhafte Stärke, so dürfen Sie die Brille selbstverständlich zurückgeben oder aber die Stärke ändern lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
17. Juni 2021
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08:53
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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