Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich steht Ihnen hier ein Anspruch auf Löschung des E-Mail Postfaches zu. Dieser Anspruch ergibt sich aus <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 DSGVO</a>, da es sich bei der E-mail Adresse um personenbezogene Daten handelt. Jeder Anbieter, der seine Leistungen in Europa anbietet, muss sich an die Vorschriften der DSGVO halten. Der Anbieter muss dem Löschungsantrag binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang nachkommen.
Etwas schwieriger gestaltet es sich bei der Zugangsgewährung zu Ihrem Account, sprich der Zurücksetzung des Passwortes. Zwar besteht auch hierbei ein Anspruch aus dem Nutzungsvertrag mit dem E-Mail Provider. Aber dass Sie tatsächlich Inhaber des Accounts sind, muss von Ihnen bewiesen werden und die Regelungen der AGB sind zu beachten. In den AGB ist die Möglichkeit der Accountwiederherstellung oft begrenzt und der Anbieter darf festlegen, dass man nur über die alternative E-Mail Adresse wiederherstellen kann. Dann läuft Ihr Anspruch in diesem Fall leider ins Leere. Zudem ist es erheblich erschwert gegenüber ausländischen Anbietern den Anspruch durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Sehr geehrter Herr Dietrich,
Vielen Dank für die zügige und kompetente Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sollte ich dementsprechend auf die Löschung des Accounts setzen?
Über Mails die ich an Verwandte geschickt habe könnte ich im Zweifelsfall belegen, dass der Account mal mir gehörte.
Die zeiteffizienteste Option wäre mir allerdings am Liebsten.
Gerne würde ich Sie darüber hinaus mit einer Kontaktaufnahme und Regelung des Sachverhalts gegenüber des Anbieters (Sitz in DE) beauftragen.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ja, es wäre hier am sinnvollsten über den Löschungsantrag nach DSGVO zu gehen.
Sie können mir gerne die Informationen und bisherigen Schreiben per E-mail zusenden an info@dietrich-legal.de
Viele Grüße
Alexander Dietrich