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Lieferung trotz Stornierung des Händlers

17. August 2021 09:32 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


13:55

Zusammenfassung

Kann ich einen online bestellten Artikel, der für 0€ angeboten wurde, behalten, obwohl die Bedingung für den kostenlosen Erhalt (Kauf eines zusätzlichen Artikels) storniert wurde?

Nein, sie können den Artikel nicht behalten. Der Rechtsgrund für das Behalten des Artikels, nämlich der Kauf eines zusätzlichen Artikels, ist durch die Stornierung weggefallen. Sollte der Verkäufer den Artikel zurückfordern, müssen sie dieser Aufforderung nachkommen.

Wir haben Anfang August einen Artikel online bestellt. Dort wurde dieser im Shop für 0€ angeboten. Für eine erfolgreiche Bestellung musste ein weiterer Artikel in den Warenkorb gepackt werden, wodurch die Bestellung komplett incl. Zahlung vollzogen werden konnte. Als Bestätigung kam eine Mail incl. Rechnung. Später wurde die Bestellung des Artikels für 0€ aufgrund fehlendem Materials im Lager storniert, der weitere Artikel wäre geliefert worden. Diesen haben wir dann aber von unserer Seite storniert und das Geld für diesen auch zurück erhalten. Jetzt wurde der Artikel für 0€ doch geliefert.
Da wir ja eine Rechnung erhalten und auch "bezahlt" haben, können wir die Ware nun behalten?

17. August 2021 | 10:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bedingung (§ 157 BGB) für den kostenlosen Erhalt des mit 0 Euro angebotenen Artikels im Online Shop war, dass Sie einen zusätzlichen Artikel kauften, was von Ihnen auch erfolgte. Damit hatten Sie die Bedingung erfüllt, dass Sie den mit 0 Euro angebotene Artikel zusätzlich erwarben. Diesen haben Sie nunmehr erhalten, zwischenzeitlich aber den Kauf über den zusätzlichen Artikel storniert, da Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Auslieferung des mit 0 Euro angebotenen Artikel mangels Materials nicht mehr erfolgen kann und storniert wurde. Der Rechtsgrund für das behalten dürfen des mit 0 Euro ausgewiesenen Artikels, nämlich der Kauf eines zusätzlichen Artikels, ist aufgrund der Stornierung weggefallen, so dass Sie die Ware eigentlich zurücksenden müssten.

Meines Erachtens sollten Sie abwarten, wie die Gegenseite reagiert. Fordert diese den Artikel zurück, müssen Sie der Aufforderung leider nachkommen.

Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwalt
P. Dratwa


Rückfrage vom Fragesteller 17. August 2021 | 11:09

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

danke für Ihre Antwort.
Es war leider nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass man einen zusätzlichen Artikel bestellen musste, um den ersten Artikel für 0€ zu erhalten. Dies ergab sich nur aus dem weiteren Verlauf, da es sonst andernfalls unmöglich war, die Bestellung abzuschließen um zur Bezahlung zu gelangen. Bei dem Artikel für 0€ handelt es sich um einen regulären Warenwert von etwa 3000€.
Ändert das Ihre Einschätzung?
Desweiteren, gibt es eine gesetzliche Frist, die wir einhalten müssen um eine Nachricht des Händlers abzuwarten oder müssen wir Ihn auf seinen Fehler aufmerksam machen?
Da die Ware auch sperrig ist und mittlerweile ausgepackt ist, muss der Händler sich wieder um eine ordnungsgemäße Rücksendung kümmern?

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. August 2021 | 13:55

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des sehr hohen Warenwertes - ich bin von einem geringen Warenwert ausgegangen - besteht gem. § 242 BGB die Verpflichtung, den Händler davon zu unterrichten, dass Sie die Ware, obwohl Ihnen mitgeteilt wurde, dass diese nicht mehr geliefert werden kann und entsprechend die Bestellung storniert wurde, dennoch zu Ihrer Überraschung erhalten haben.

Mit dem Händler sollten Sie abklären, wie der weitere Ablauf ist, was also mit der bereits ausgepackten Ware erfolgen soll. Setzen Sie eine Frist zur Abholung der Ware, der Rücktransport ist Sache des Händlers nach den Grundsätzen der unbestellten Warenlieferung gem. § 241 a BGB. Sie haben jedenfalls für den Rücktransport nicht aufzukommen.

Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwalt
P. Dratwa

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