Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bedingung (§ 157 BGB) für den kostenlosen Erhalt des mit 0 Euro angebotenen Artikels im Online Shop war, dass Sie einen zusätzlichen Artikel kauften, was von Ihnen auch erfolgte. Damit hatten Sie die Bedingung erfüllt, dass Sie den mit 0 Euro angebotene Artikel zusätzlich erwarben. Diesen haben Sie nunmehr erhalten, zwischenzeitlich aber den Kauf über den zusätzlichen Artikel storniert, da Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Auslieferung des mit 0 Euro angebotenen Artikel mangels Materials nicht mehr erfolgen kann und storniert wurde. Der Rechtsgrund für das behalten dürfen des mit 0 Euro ausgewiesenen Artikels, nämlich der Kauf eines zusätzlichen Artikels, ist aufgrund der Stornierung weggefallen, so dass Sie die Ware eigentlich zurücksenden müssten.
Meines Erachtens sollten Sie abwarten, wie die Gegenseite reagiert. Fordert diese den Artikel zurück, müssen Sie der Aufforderung leider nachkommen.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
P. Dratwa
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrter Rechtsanwalt,
danke für Ihre Antwort.
Es war leider nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass man einen zusätzlichen Artikel bestellen musste, um den ersten Artikel für 0€ zu erhalten. Dies ergab sich nur aus dem weiteren Verlauf, da es sonst andernfalls unmöglich war, die Bestellung abzuschließen um zur Bezahlung zu gelangen. Bei dem Artikel für 0€ handelt es sich um einen regulären Warenwert von etwa 3000€.
Ändert das Ihre Einschätzung?
Desweiteren, gibt es eine gesetzliche Frist, die wir einhalten müssen um eine Nachricht des Händlers abzuwarten oder müssen wir Ihn auf seinen Fehler aufmerksam machen?
Da die Ware auch sperrig ist und mittlerweile ausgepackt ist, muss der Händler sich wieder um eine ordnungsgemäße Rücksendung kümmern?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund des sehr hohen Warenwertes - ich bin von einem geringen Warenwert ausgegangen - besteht gem. § 242 BGB die Verpflichtung, den Händler davon zu unterrichten, dass Sie die Ware, obwohl Ihnen mitgeteilt wurde, dass diese nicht mehr geliefert werden kann und entsprechend die Bestellung storniert wurde, dennoch zu Ihrer Überraschung erhalten haben.
Mit dem Händler sollten Sie abklären, wie der weitere Ablauf ist, was also mit der bereits ausgepackten Ware erfolgen soll. Setzen Sie eine Frist zur Abholung der Ware, der Rücktransport ist Sache des Händlers nach den Grundsätzen der unbestellten Warenlieferung gem. § 241 a BGB. Sie haben jedenfalls für den Rücktransport nicht aufzukommen.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
P. Dratwa