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Lieferfirma hat die Bankverbindung geändert - Bezahlung ging auf altes Konto

6. Dezember 2013 10:27 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Verzug und Rückforderung bei fehlerhafter Bankverbindung.

Guten Tag,
ich habe Anfang des Jahres bei "Happy Size" Ware bestellt und in 2 Raten a 50,00€ bezahlt( per online-Banking überwiesen) und zwar auf die gespeicherte Bankverbindung.
Ich bin treue Kundin und habe deshalb die Bankverbindung gespeichert, so dass ich immer nur den Betrag einsetze.
Nun bekam ich Mahnungen und habe darauf hingewiesen, dass die Rg.bereits bezahlt wude.
Anschliessend bekam ich von einem Inkasso-Institut ( Seghorn Inkasso, Bremen)
mehere böse Schreiben, ich solle die ca.100€ bezahlen.
An Happy-Size gewandt, bestätigte diese mir, dass der Betrag bezahlt wäre und sie das auch weitergeleitet hätten an Seghorn-Inkasso.
Ich bekomme aber nun eine Mahnung von Seghorn-Inkasso, ich solle die Gebühren von ca.96€ bezahlen, das wäre so richtig, denn jetzt kommts:
Happy Size hätte vor ca.1 1/2 Jahren Insolvenz angemeldet und inzwischen eine neue Bankverbindung. DAVON WUSSTE ICH DOCH NICHTS. Das Geld ist also auf das alte Happy-Size-Konto gegangen. So forderte die NEUE Happy-Size-Firma also wohl zurecht die Bezahlung der Ware?
Ich kann doch nicht 2 x für ein und dieselbe Rechnung bezahlen, nur weil mir nie mitgeteilt wurde, dass sich die Firma unter neuem Namen neu eröffnet hat und eine neue Bankverbindung hat, die mir nicht mitgeteilt wurde.
FRAGE: muß ich diesem Inkasso-Büro tatsächlich die Gebühren von ca.96€ bezahlen?
Wenn ich diese Summe in 3 Raten zahlen wollte, kämen noch einmal 45,00€ !!! dazu.
IST DAS RICHTIG ?
Über Ihre Antwort freue ich mich und bin gespannt.

6. Dezember 2013 | 12:47

Antwort

von


(489)
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Sehr geehrte Ratsuchende! Vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Dieses Forum kann eine umfassende Beratung bei einem RA nicht ersetzen, jedoch eine erste rechtliche Einschätzung bieten.

Was nun Ihre Frage angeht, so gestaltet es sich so, dass Sie zunächst dafür verantwortlich sind, dass die Kontoverbindung auf Ihrem Lieferschein/ Ihrer Bestellung auch tatsächlich mit der von Ihnen eingegebenen Kontoverbindung übereinstimmt. Kontoverbindungen können sich aus den unterschiedlichsten Gründen verändern, so dass hier bei jeder Zahlung eine erneute Prüfung ratsam ist.

Stimmt also die von Ihnen eingegebene Kontoverbindung mit der Kontoverbindung der damaligen Bestellung überein, so haben Sie trotz zwischenzeitlicher Insolvenz, usw. an die korrekte Kontoverbindung geleistet und die Inkasso-Forderung ist zurückzuweisen.

Steht auf Lieferschein/ Rechnung eine andere Kontoverbindung, als von Ihnen angegeben, so ist Ihre Überweisung tatsächlich nicht beim richtigen Zahlungsempfänger angelangt. Folglich sind Sie mit der Zahlung in Verzug, so dass die Inkassoforderung rechtmäßig ist.

Selbstverständlich können Sie in diesem Fall die fehlerhaft überwiesene Zahlung vom "falschen" Zahlungsempfänger zurückfordern. Ist die Firma jedoch tatsächlich insolvent, so kann ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen, dass Sie Ihr Geld auch zurückerhalten. Sie können Ihre Forderung anmelden, reihen sich damit aber vermutlich in eine lange Liste von Gläubigern ein.

Sofern Sie von Happy Size eine schriftliche Erklärung dahingehend haben, dass der Betrag ordnungsgemäß gezahlt wurde, sollten Sie dies nochmals an das Inkassounternehmen weiterleiten. Schließlich wurde Ihnen dies nach der Insolvenz bestätigt. Meines Erachtens bleibt es aber bei dem zuvor Mitgeteilten, wenn sich das Inkassounternehmen nicht auf die Erklärung des Unternehmens einlässt.

Sie sollten sodann versuchen, das Unternehmen an seiner eigenen Erklärung festzumachen und hier verlangen, das das Unternehmen zumindest einen Teil der Inkassoforderungen ersetzt. Gerichtlich dürfte dies jedoch nur schwierig durchzusetzen sein, da hier eben von Ihnen eine falsche Kontoverbindung verwendet wurde.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk, Rechtsanwältinse oder den hinterlegten Kanzleidaten.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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