Sehr geehrte Ratsuchende! Vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Dieses Forum kann eine umfassende Beratung bei einem RA nicht ersetzen, jedoch eine erste rechtliche Einschätzung bieten.
Was nun Ihre Frage angeht, so gestaltet es sich so, dass Sie zunächst dafür verantwortlich sind, dass die Kontoverbindung auf Ihrem Lieferschein/ Ihrer Bestellung auch tatsächlich mit der von Ihnen eingegebenen Kontoverbindung übereinstimmt. Kontoverbindungen können sich aus den unterschiedlichsten Gründen verändern, so dass hier bei jeder Zahlung eine erneute Prüfung ratsam ist.
Stimmt also die von Ihnen eingegebene Kontoverbindung mit der Kontoverbindung der damaligen Bestellung überein, so haben Sie trotz zwischenzeitlicher Insolvenz, usw. an die korrekte Kontoverbindung geleistet und die Inkasso-Forderung ist zurückzuweisen.
Steht auf Lieferschein/ Rechnung eine andere Kontoverbindung, als von Ihnen angegeben, so ist Ihre Überweisung tatsächlich nicht beim richtigen Zahlungsempfänger angelangt. Folglich sind Sie mit der Zahlung in Verzug, so dass die Inkassoforderung rechtmäßig ist.
Selbstverständlich können Sie in diesem Fall die fehlerhaft überwiesene Zahlung vom "falschen" Zahlungsempfänger zurückfordern. Ist die Firma jedoch tatsächlich insolvent, so kann ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen, dass Sie Ihr Geld auch zurückerhalten. Sie können Ihre Forderung anmelden, reihen sich damit aber vermutlich in eine lange Liste von Gläubigern ein.
Sofern Sie von Happy Size eine schriftliche Erklärung dahingehend haben, dass der Betrag ordnungsgemäß gezahlt wurde, sollten Sie dies nochmals an das Inkassounternehmen weiterleiten. Schließlich wurde Ihnen dies nach der Insolvenz bestätigt. Meines Erachtens bleibt es aber bei dem zuvor Mitgeteilten, wenn sich das Inkassounternehmen nicht auf die Erklärung des Unternehmens einlässt.
Sie sollten sodann versuchen, das Unternehmen an seiner eigenen Erklärung festzumachen und hier verlangen, das das Unternehmen zumindest einen Teil der Inkassoforderungen ersetzt. Gerichtlich dürfte dies jedoch nur schwierig durchzusetzen sein, da hier eben von Ihnen eine falsche Kontoverbindung verwendet wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk, Rechtsanwältinse oder den hinterlegten Kanzleidaten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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