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Forderung ohne Bankverbindung

25. September 2024 16:55 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

GUten Tag,

es geht um eine Forderung von Otto.
Auf die schriftlchen Mahnung hin, da war keinerlei Bankverbindung angegeben, nur der Verwndungszweck, habe ich die Banverbindung auf der www.otto.de Seite
genommen und auf das Bankkonto überwiesen.
Das wurde mir auch so bestätigt, leider soll das die falsche Banverbindung sein,
eine Umbuchung soll nicht möglich sein.
Richtig wäre Otto Payments.
Woher soll ich das wissen?
Danke




25. September 2024 | 17:20

Antwort

von


(2736)
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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Diese Problematik hatte ich leider schon öfter auf dem Tisch. Sie sind also nicht der Erste, für den die unterschiedlichen Zahlungsempfänger nicht offensichtlich waren und der auf das falsche Konto gezahlt hat.

Rechtlich kann man hier aber leider nicht viel machen, denn grundsätzlich ist der Hinweis auf der Originalrechnung auf die Bankverbindung bei OTTO Payments üblicherweise deutlich genug, weshalb man OTTO hier nicht angreifen kann (auch wenn es alles andere als kundenfreundlich ist, insbesondere dass das Geld nicht einfach intern umgebucht werden kann).

Insofern sollten Sie umgehend den offenen Betrag auf das korrekte Konto von OTTO Payments zahlen (dies finden Sie auf der ursprünglichen Rechnung) und die Mahnkosten ausgleichen (als bitteres Lehrgeld, aber so wird es zumindest nicht noch teurer). Parallel dazu sollten Sie OTTO Ihre Bankverbindung mitteilen und auffordern, das auf die falsche Bankverbindung überwiesene Geld auf Ihr Konto zurück zu überweisen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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