Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da sich der Arbeitsunfall im Ausland (bei ausländischem Arbeitgeber beschäftigt) ereignet hat, ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) nicht eintrittpflichtig. Gleiches gilt für die gesetzliche Krankenversicherung, sofern keine (freiwillige) Versicherung zum Zeitpunkt des Unfalls existiert hat. Leistungen der Arbeitsagentur können ggf. in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Bruder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die gesetzliche Rentenversicherung könnte eintrittspflichtig sein, wenn die Bezugsvoraussetzungen erfüllt sind, was hier aber nicht im Detail geprüft werden kann (– wurden freiwillig Beiträge bezahlt?). Aufgrund des Unfalls in Zypern werden sich die deutschen Sozialversicherungsträger für leistungsfrei erklären und auf die Sozialsysteme dieses Landes verweisen. Ebenso wird man von dort einwenden, dass etwa eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung hätten abgeschlossen werden sollen.
Es sollte versucht werden, von der Haftpflichtversicherung des Gegners einen Schmerzensgeldvorschuss zu erlangen; parallel empfiehlt es sich, Sozialhilfe zu beantragen.
Ich rate Ihnen zudem dringend, einen auf das Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort mit der Prüfung sämtlicher Unterlagen (v.a. wegen des möglichen Rentenanspruchs) zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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m. Bruder hat ja jahrelang in der gesetzl. Rentenversicherung hier in Deutschland eingezahlt (bis 2 Monate vor dem Unfall), unter welche Voraussetzungen genau wäre die RV eintrittspflichtig?.
MFG
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente könnte bestehen, wenn mindestens 5 Jahre Beiträge einbezahlt wurden (§ 50 SGB VI
) und ein medizinischer Gutachter die weiteren Voraussetzungen des § 43 SGB VI
bescheinigt. Sofern noch nicht geschehen, sollte umgehend ein entsprechender Antrag gestellt werden. Hierbei sollten Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt