Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis der gegebenen Informationen wie folgt:
Die allermeisten deutschen Sozialleistungen knüpfen zunächst an das Vorhandensein eines inländischen Wohnsitzes an (§ 30 SGB I) sowie an je nach Art der Sozialleistung an das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (z.B. § 24 SGB III für das ALG-1 oder § 2, und § 3 SGB IV oder § 5 SGB für die gesetzliche Krankenversicherung). Das Versicherungsverhältnis beginnt regelmäßig mit dem ersten Tag der Beschäftigung, so dass es nicht erforderlich ist das vorher zu beantragen.
Dabei wird regelmäßig nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft und EU-Bürger werden auch de facto gleich behandelt. Eine Ausnahme davon gilt nur für ALG-2/Hartz-IV-Leistungen, die EU-Bürgern, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen zumindest in den ersten drei Monaten nicht gewährt werden (§ 7 Abs.1. Ziff.4 S.2. Ziff.1 bis 3). Inwieweit das europarechtskonform ist oder nicht ist trotz der letzten EugH-Entscheidung dazu, nach wie vor unter Experten zumindest nicht so klar wie erhofft ( Urteil vom 11. Nov. 2014, RS C-333/13).
Doch zurück zu Ihrer Frage, da sie ausdrücklich nur nach Kindergeld fragen: Dabei handelt es sich nicht um eine Sozialleistung im juristi-schen Sinne sondern um eine Steuervergünstigung (§ 62 EStG und § 1 BKKG). Auch er setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt voraus oder letzten Endes zumindest inländische Einkünfte, die mehr als 90% des Welteinkommens ausmachen voraus (§ 62 Ziff. 2b i.V.m. § 1 Abs.3 S.2 EStG). Nach ihren Angaben wird die Damen einen Wohnsitz in Deutschland nehmen, so dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Anspruch wird auch nicht durch ihre nicht-deutsche Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, weil sie EU-Bürgerin ist und damit auch in Dtl. freizügigkeitsberechtigt (§ 62 Abs.2 EstG).
Dieser würde sogar dann bestehen, wenn die Tochter im EU-Ausland bleibt (§ 63 EStG). Auch dieser Anspruch ist erst ab Wohnsitznahme oder gewöhnlichem Aufenthalt geltend zu machen, da die Voraussetzungen vorher nicht vorliegen.
Bei Verständnisfragen haben Sie hier noch eine kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn
Die Voraussetz