Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall den Gang zu einer Kollegin/ einem Kollegen vor Ort ersetzt.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann nämlich die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und eingesetzten Betrag wie folgt:
Sozialleistungsbetrug wird gemäß § 263 Abs. 1 StGB
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Falls Sie noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, haben Sie wohl bei einer Verurteilung eine Geldstrafe zu erwarten.
Meines Erachtens sollten Sie vorerst keine Stellungnahme abgeben.
Sie sollten einen Anwalt/ eine Anwältin vor Ort aufsuchen und beauftragen erst einmal Akteneinsicht zu nehmen.
Denn ohne Akteneinsicht könnte der Beschuldigte die ganze Sache nur noch schlimmer machen, wenn er aussagt und sich damit weiter belasten.
Der oder die Anwältin vor Ort kann nach Akteneinsicht dann entscheiden, ob eine Stellungnahme erfolgt oder nicht.
Eventuell kann der Kollege vor Ort versuchen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.
Meines Erachtens sollten Sie allein schon deshalb einen Anwalt einschalten, da seitens der Sachbearbeiterin der Inhalt des Telefonats bestritten wird.
Positiv ist zu werten, dass Sie bereits begonnen haben, den zu viel entrichteten Betrag zurückzuzahlen.
Meiner Meinung nach kann in Ihrem Fall eine Erfolgs versprechende Verteidigung nur durch einen Anwalt gewährleistet werden.
Ich denke nicht, dass Sie ohne Anwalt die Sache selbst aus der Welt schaffen können.
Daher rate ich ihnen, sich um einen Termin bei einem Kollegen vor Ort zu bemühen, der dann alles weitere mit Ihnen bespricht und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte einleiten wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Antwort
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