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Leasingfahrzeug nach Leasingende dem Vater verkauft anstatt zurückgeben

9. November 2023 06:54 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich habe ein Geschäft gehabt und einen VW Caddy Maxi mit Einbau angeschafft (Neuwagen mit Einbau durch Fremdfirma). Nach ca. 2 Jahren habe ich mich wegen gesundheitlicher Gründe dazu entschieden mein Geschäft runterzufahren und zu einem Arbeitsplatz beim Amt zu wechseln. Also hatte ich 1 Jahr kaum Einnahmen und habe dann von der Bank ein Schreiben bekommen wegen des Leasingfahrzeuges. Da ich ein Vermessungsbüro hatte und das FAhrzeugviel auf Baustelle war habe ich mir aufgrund der Beulen etc. überlegt besser das Fahrzeug auszulösen und zu verkaufen. Da mein Vater sein Mercedes in dem Zeitraum den Geist aufgab und er den Caddy gut fand wurden wir uns einig dass er ihn übernimmt, damit ich nicht darauf hängen bleibe. Also hat er mir den Restwert gemäß VW überwiesen und ich habe das Fahtrzeug dann bezahlt. Es wurde kein Gewinn erziehlt dabei.

So nun hat mir mein Steuerberater gesagt dass ich da einen Bock geschossen hätte. Aber so richtig dabei Helfen könne er/wolle er dabei nicht.

Wie komme ich da am besten raus.

Da ich bis zur Zusage meines Vaters unsicher war was ich mit dem Fahrzeug machen soll war ich bei einem Einkäufer von Mobile 24 bei dem ich schonmal ein Fahrzeug verkauft habe und habe mir ein Angebot von diesem machen lassen. Und auch online habe ich bei Autohero mal nachgesehen was es noch Wert ist. Hilft dies vielleicht?

Mich interessiert die praktikabele Lösung ohne dass ich hier größere Nachzahlungen zu befürchten habe. Also eine saubere Lösung vor dem Finanzamt ohne dass ich mich in die Brennesseln setzte und auch noch Geld vernichte.

Danke.

9. November 2023 | 07:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu beachten, dass das Finanzamt bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (wie Ihrem Firmenwagen) den erzielten Verkaufspreis als Betriebseinnahme ansieht. Dieser Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Da Sie das Fahrzeug an Ihren Vater verkauft haben, könnte das Finanzamt den Verkaufspreis als verdeckte Gewinnausschüttung ansehen, wenn der Preis unter dem üblichen Marktwert lag. Dies könnte zu zusätzlichen Steuerforderungen führen.

Die von Ihnen eingeholten Angebote könnten dabei helfen, den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs zu belegen. Wenn der von Ihrem Vater gezahlte Preis in der Nähe dieser Angebote liegt, könnte dies dazu beitragen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass der Verkaufspreis angemessen war.

Wenn der Verkaufspreis angemessen war, ist der Veräußerungserlöß dennoch als Betriebseinnahme zu werten und zu versteuern.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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