Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern die Aussage des Gutachters zutrifft, dass die Reparatur des Steinschlags nicht hätte durchgeführt werden dürfen, sondern ein Austausch der Scheibe hätte erfolgen müssen, dann wurden Sie von Carglass falsch beraten. Somit muss Carglass den finanziellen Schaden Ihnen erstatten. Sie müssen jedoch nachweisen, sofern es von Carglass bestritten wird, dass der Mitarbeiter erklärt hat, dass eine Smart-Reparatur ausreichend ist. Wenn die Aussage des Gutachters unzutreffend ist bzw. der Schaden so nicht gegeben war, wie vom Gutachter dargelegt, muss der Leasinggeber das Geld zurückzahlen. Aber auch hier sind Sie in der Beweispflicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Antwort
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