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Leasing Rückgabe / Instandgesetzter Steinschlag & Scheibentausch

28. April 2023 12:01 |
Preis: 40,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zu Kosten für Reparatur bei Leasingrückgabe

Rückgabe des Leasingfahrzeugs

Für die Instandsetzung meines Fahrzeugs vor der Leasing-Rückgabe fuhr ich am 14.04. zu Carglass, um einen Steinschlag instand setzen zu lassen. Der Mitarbeiter bestätigte mir mündlich, dass der Steinschlag per SmartRepair instand gesetzt werden könne und vereinbarte einen Termin mit mir. Die Reparatur des Steinschlags erfolgte am 24.04. und wurde über meine Versicherung abgerechnet.

Bei der Rückgabe meines Leasing-Fahrzeugs am 27.04. stellte der Dekra-Gutachter den Steinschlag in der Windschutzscheibe als "nicht akzeptierten Zustand" fest und berechnete dafür fast 1.400 € brutto. Zum Zeitpunkt der Rückgabe hatte ich eine Kaskoversicherung mit 150 € Selbstbehalt. Der Leasinggeber ließ jedoch nach dem Gutachten keine Reparatur mehr zu und hatte dies vorab angekündigt.

Im Schadenkatalog finden sich zu nicht akzeptierten Zuständen Angaben wie "Steinschläge, die durch Reparaturmaßnahmen nicht zu beseitigen sind (z.B. innerhalb einer 100-mm-Zone vom Randbereich der Scheibe oder im Fahrerfernsichtfeld)". Da ich den Steinschlag habe instand setzen lassen, ging ich davon aus, dass er durch die Reparaturmaßnahme beseitigt wurde.

Bei wem muss / kann ich den Schaden geltend machen? Ist Carglass hier verantwortlich? Besonders ärgerlich ist, dass es kein Problem gewesen wäre, die Scheibe auch komplett zu tauschen (hätte mich eben besagte 150 € Selbstbeteiligung gekostet).

28. April 2023 | 12:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sofern die Aussage des Gutachters zutrifft, dass die Reparatur des Steinschlags nicht hätte durchgeführt werden dürfen, sondern ein Austausch der Scheibe hätte erfolgen müssen, dann wurden Sie von Carglass falsch beraten. Somit muss Carglass den finanziellen Schaden Ihnen erstatten. Sie müssen jedoch nachweisen, sofern es von Carglass bestritten wird, dass der Mitarbeiter erklärt hat, dass eine Smart-Reparatur ausreichend ist. Wenn die Aussage des Gutachters unzutreffend ist bzw. der Schaden so nicht gegeben war, wie vom Gutachter dargelegt, muss der Leasinggeber das Geld zurückzahlen. Aber auch hier sind Sie in der Beweispflicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

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