Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn der Leasinggeber am 30.09.2018 geleistet hätte, wäre dies noch rechtzeitig gewesen. Die 6-Wochen-Frist endet am 11.11.2018.
Sie können den Leasinggeber am 12.11.2018 abmahnen, d. h. auffordern zu liefern und in Verzug setzen.
Angemessen ist mindestens eine Nachfrist von zwei Wochen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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