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Leasing Lieferung im Verzug

14. Oktober 2018 23:39 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo,

laut Leasingvertrag von Skoda habe ich eine unverbindliche Lieferung zu 09.2018. Nach Ablauf von 6 Wochen darf ich den Leasinggeber anmahnen und nach einer angemessenen Frist zurück treten.

Meine Frage ist - zählt hier der 01.09. oder der 30.09. wenn kein Tag sondern nur der Monat angegeben ist bzw. ab welchem Datum kann ich rechtsverbindlich anmahnen ?

Interessant wäre noch was eine gültige Mindestfrist für die Mahnung ist.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn der Leasinggeber am 30.09.2018 geleistet hätte, wäre dies noch rechtzeitig gewesen. Die 6-Wochen-Frist endet am 11.11.2018.

Sie können den Leasinggeber am 12.11.2018 abmahnen, d. h. auffordern zu liefern und in Verzug setzen.

Angemessen ist mindestens eine Nachfrist von zwei Wochen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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