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Laut Mietvertrag renovierte Wohnung unrenoviert übergeben (inkl. möglichem Schimmel)

1. September 2022 00:01 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe als Mieter einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, die mir zwei Tage vor Mietbeginn durch einen Makler übergeben wurde.
Der Mietvertrag wurde aufgrund langer Abwesenheit des Vermieters bislang nur "digital" per eingescannter Unterschrift unterzeichnet. Am Wochenende soll die handschriftliche Unterzeichnung unter Anwesenheit des Vermieters nachgeholt werden.

Im digital unterzeichneten Mietvertrag steht, dass die Wohnung "renoviert" übergeben wird. Allerdings stellte sich heute bei der Übergabe heraus, dass sich die Wohnung mit Ausnahme eines von drei Zimmern in deutlich unrenoviertem Zustand befindet (keine gestrichenen Wände, deutlich sichtbare Verfärbungen an den Wänden, laienhaft zugespachtelte, aber nicht überstrichene Dübellöcher, teilweise Risse an der Decke unterhalb der Rolllädenkästen etc.). Dies alles wurde sehr präzise und gründlich im Übergabeprotokoll festgehalten, der unrenovierte Zustand ist somit als solcher benannt und schriftlich dokumentiert.

Allerdings ist im Übergabeprotokoll an keiner Stelle explizit von "Mängeln" die Rede.

Insbesondere auffällig waren schwarze Verfärbungen der Silikonfugen an sämtlichen Fenstern. Ich bin Laie, allerdings denke ich in einem solchen Fall an Schimmel, der sich in das Silikon gefressen hat.

Meine Frage lautet allgemein: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Änderung des gegenwärtigen Zustandes zu erwirken?

Detaillierter:
- Kann ich aufgrund der Titulierung der Wohnung als "renoviert" im digital unterzeichneten Mietvertrag auf einer Versetzung der Wohnung in diesen Zustand bestehen?
- Wie kann ich insbesondere eine Beseitigung des möglichen Schimmelbefalls erwirken?
- Kann ich eine Mietminderung wirksam androhen, sofern die Wohnung nicht in einen renovierten Zustand versetzt wird, und zwar 1) aufgrund des möglichen Schimmelbefalls, aber auch 2) aufgrund des im Gegensatz zur Angabe im Mietvertrag unrenovierten Zustandes der Wohnung?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gem. § 535 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben. allerdings ist es hier problematisch, wenn Sie bereits bei Wohnungsbesichtigung diese Unrenovierung gesehen haben und trotzdem den Mietvertrag - wenn auch digital - unterzeichnet haben. Dieser ist gültig, denn selbst ein mündlicher Vertrag würde ausreichen.

Zudem betrifft die Renovierung keine Schönheitsreparaturen.

Versuchen Sie sich daher mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. ggf. renovieren Sie selber und beim Auszug lassen Sie die Wohnung, wie sie ist.
Zumal der BGH entschieden hat, dass Sie bei einem Einzug die Kosten sich teilen müssen bzw. in einem anderen Urteil wurde der Vermieter verpflichtet, der Mieter musste sich aber dann als Kompromiss an den Schönheitsreparaturen beteiligen.

Sie sehen, dass es besser ist, sich konkret bei dem Treffen zu einigen, wer nun was bezahlt und wer renovieren muss.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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