Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gem. § 535 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben. allerdings ist es hier problematisch, wenn Sie bereits bei Wohnungsbesichtigung diese Unrenovierung gesehen haben und trotzdem den Mietvertrag - wenn auch digital - unterzeichnet haben. Dieser ist gültig, denn selbst ein mündlicher Vertrag würde ausreichen.
Zudem betrifft die Renovierung keine Schönheitsreparaturen.
Versuchen Sie sich daher mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. ggf. renovieren Sie selber und beim Auszug lassen Sie die Wohnung, wie sie ist.
Zumal der BGH entschieden hat, dass Sie bei einem Einzug die Kosten sich teilen müssen bzw. in einem anderen Urteil wurde der Vermieter verpflichtet, der Mieter musste sich aber dann als Kompromiss an den Schönheitsreparaturen beteiligen.
Sie sehen, dass es besser ist, sich konkret bei dem Treffen zu einigen, wer nun was bezahlt und wer renovieren muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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