Sehr geehrter Ratsuchender,
das Vorgehen der Bank war natürlich nicht in Ordnung, da dieser kein Recht zusteht darüber zu entscheiden, welche Abbuchung wichtig ist und welche nicht. Allein Verfügungsberechtigter sind Sie, nicht die Bank.
Die Rechte, die Ihnen nun zustehen, ergeben sich aus den gesetzlichen Regeln über den Girovertrag. In diesem Falle hat die Bank gegen den Girovertrag verstoßen, indem sie die Lastschrift zurückgebucht hat, obwohl das Konto ausreichende Deckung aufwies.
Daraus resultiert eine Schadensersatzpflicht der Bank. Zu ersetzender Schaden ist die zusätzliche Gebühr, die Ihnen Germanwings in Rechnung gestellt hat, darüber hinaus ggf. angefallene Bankgebühren für die Überweisung.
Die Kosten dieser Rechtsberatung können Sie der Bank nicht in Rechnung stellen, wohl aber noch anfallende Rechtsverfolgungskosten, wenn Sie bei der Bank Ihre Schadensersatzansprüche anmelden und diese mit der Regulierung in Verzug kommt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und bitte um Verständnis, dass ich Ihnen für 15 EUR keinen ins Detail gehenden Leitfaden für das weitere Vorgehen, sondern nur diesen ersten Überblick über die Rechtslage bieten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. LAuer
Rechtsanwalt
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