Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Lärmbelästigung durch Besuch der Enkelkinder

| 8. Mai 2024 12:09 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe eine Frage.
Meine Vermieterin wohnen im selben Haus,bzw.in einem Doppelhaus. Meine Vermieterin beschwert sich jedesmal, wenn meine Tochter mit ihren Kindern am Nachmittag zu mir zu Besuch kommen,das es zu laut wäre.
Meine Enkelkinder sind Fünf und eineinhalb Jahre jung.
Letztens hat mir meine Vermieterin sogar mit Kündigung gedroht.
Was kann ich dagegen tun?
Bitte um Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Beer Corina

8. Mai 2024 | 12:42

Antwort

von


(294)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag, also nach der Rechtsprechung müssen Vermieter und Nachbarn einen gewissen Kinderlärm hinnehmen. Dazu gehören auch die normalen Spiel- und Lebensäußerungen von Kleinkindern, wie sie bei Besuchen Ihrer Enkelkinder unvermeidbar sind.
Einige wichtige Punkte dazu:
- Kinderlärm ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren von Vermietern und Nachbarn zu akzeptieren, auch wenn er störend ist. Das gilt insbesondere tagsüber.
- Grenzen sind aber bewusstes Stören, rücksichtsloses Verhalten oder übermäßiger Lärm zur Unzeit (z. B. in Ruhezeiten). Davon ist bei gelegentlichen Besuchen Ihrer Enkelkinder aber nicht auszugehen.
- Die Drohung der Vermieterin mit einer Kündigung ist unberechtigt, solange sich der "Lärm" im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren bewegt. Eine Kündigung wäre höchstens bei schwerwiegenden, anhaltenden Störungen möglich.
- Sie sollten das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sie bitten, mehr Verständnis und Toleranz für die Besuche der Kinder zu zeigen. Erklären Sie ihr, dass Sie auf die Kinder einwirken, Rücksicht zu nehmen, ein völliges "Ruhigstellen" aber nicht möglich ist.
- Zur Sicherheit sollten Sie Umfang und Zeiten der Kinderbesuche sowie Beschwerden der Vermieterin dokumentieren. So können Sie ggf. belegen, dass keine unzumutbaren Störungen vorliegen.
Lassen Sie sich also von den Drohungen der Vermieterin nicht einschüchtern. Kinderlärm bei gelegentlichen Besuchen müssen Vermieter in gewissem Umfang tolerieren. Suchen Sie aber auch das Gespräch, um Verständnis zu wecken und einvernehmliche Lösungen zu finden.
Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen weiter.


Ergänzung vom Anwalt 13. Mai 2024 | 11:51

Guten Tag, vielen Dank für die nette Bewertung. Ich habe mich eben sehr darüber gefreut. Dürfte ich Sie ggf. um einen kleinen Gefallen bitten?

Ich habe eine neue Kanzlei Seite und damit man mich bei Google findet hilft es mir sehr Bewertungen bei Trustpilot zu erhalten. Leider funktioniert das mit den Bewertungen hier nicht so gut. Wenn Sie mögen, wäre ich Ihnen sehr dankbar dafür. Es dauert höchstens eine Minute und es würde völlig ausreichen wenn Sie Ihren Kommentar einfach nur einmal kopieren und das wars auch schon.

VG

Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net?utm_medium=trustbox&utm_source=TrustBoxReviewCollector

Bewertung des Fragestellers 10. Mai 2024 | 08:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Mathias Schulze »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Mai 2024
5/5,0

ANTWORT VON

(294)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung