Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mietrecht , Lärmbelästigung

7. August 2024 11:36 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

Wir sind eine Familie die In einem Mehrfamilienhaus Wohnen. Meine Eltern Geschwistern und ich wohnen hier seit 8-9 Jahren, danach heiratete ich und zog aus aber jetzt seit Januar wohne ich mit meinem mann auch hier einen Stockwerk unter meine Eltern. Was sehr schön für mich ist!.

Dennoch sind zwei Familien die untereinander befreundet sind seit 5-6 Jahren ungefähr hier und machen ständig problem. Von anderen beleidigen ( uns auch alle) bis auch bedrohen usw.

Sie Sind immer laut egal welche Uhrzeit und haben keinen anstand, immer wieder haben wir versucht mit denen zu reden das die leise sein sollen und sich an die Regeln zu halten haben , wie wir alle andere auch.

Es kamen aber immer Antworten wie, ja wir sind aber eben so laut das ist unsere art es ist uns egal wir können machen was wir wollen ( und muss erwähnen das sie 2 Frauen jeweils mit 6-7 Kindern sind) eine getrennt , von der andere ist der Ehemann im knast.


Wir haben uns bei der Verwaltung beschwert und mehrmals die Polizei gerufen. Wurde nichts unternommen , bis vor kurzem.

Die haben ihr eine Mahnung geschickt wegen beleidigen und Bedrohungen.

Sie daraufhin sammelt ihre freunde und sind laut und besoffen sich im Hof / Vorhof, extra damit wir alle keine Ruhe haben weil es ihr nicht passt das wir uns beschwert haben.

Mein mann ging raus und sagte denen sie sollen leise sein sonst rufen wir die Polizei. Das war denen aber egal sie machten weiter, ich ging ans Fenster und sagte denen nochmal sie sollen leise sein .
Sie beleidigen mit alles mögliche wie "nute" "hure" usw…. . Ich ging dann raus wollte das einfach mal Klären mit Worten. Sie schlug auf mich , darauf hin ich zurück weil
Ich mich verteidigen wollte, danach sprang die Freundin von der die garnicht hier wohnt und schlug mich mehrmals.

Es waren auch Männer dabei die versuchten sie von mir zu trennen auch mein man kam und trennte sie von mir.

Darauf entschuldigten die sich,(weil
Die angst haben das wir die Polizei rufen) keiner von denen traute sich die Polizei anzurufen, wir machten das auch nicht weil wir keinen Bock drauf haben, weil solche Menschen es gewohnt sind andere in fallen zu stecken.

Es sind zwei Wochen vergangen, und es gibt keinen tag wo sich diese Frauen nicht mit andere beleidigen und diskutieren, immer wieder das selbe . Die müssen von hier gekündigt werden. Beide Familien. Ich muss jedoch erwähnen das diese Frauen wohl sehr bekannt sind bei der Polizei und die eine angeblich auf Bewährung ist.

Wir haben hier einen " Sicherheitsmann" im haus, er hat sich aber mit denen angefreundet, weil " single mann , mit Single Frauen" . Was soll man da sonst erwarten. Er meldet auch nichts der Verwaltung und unternimmt nichts.



Was können wir da machen?

Könnten wir auch einen Mietminderung deswegen beantragen, weil die Verwaltung nichts unternimmt ?

Vg

7. August 2024 | 13:11

Antwort

von


(1253)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ausweislich Ihrer beschriebenen Situation, in der Sie und Ihre Familie unter den ständigen Belästigungen und Störungen durch andere Mieter leiden, dürfte es mehrere Schritte geben, die Sie unternehmen können:

1. Dokumentation der Vorfälle
Sammeln Sie Beweise:
Notieren Sie alle Vorfälle detailliert, einschließlich Datum, Uhrzeit und Beschreibung der Ereignisse. Halten Sie fest, was gesagt oder getan wurde, und sammeln Sie Beweise wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen von anderen Mietern.

Zeugenberichte:
Falls möglich, bitten Sie andere Nachbarn, die ebenfalls betroffen sind, um Zeugenaussagen. Diese können Ihre Beschwerden unterstützen.

2. Kontakt mit der Hausverwaltung
Reichen Sie ggf. eine schriftliche Beschwerde bei der Hausverwaltung ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschwerden detailliert und gut dokumentiert sind (unter Zeugen bzw. per Einwurfeinschreiben).

Mängelanzeige:
Wenn die Verwaltung keine Maßnahmen ergreift, können Sie eine formelle Mängelanzeige an die Verwaltung senden, in der Sie darauf hinweisen, dass die Wohnqualität aufgrund der Störungen beeinträchtigt ist.

3. Mietminderung prüfen
In Deutschland haben Mieter das Recht auf Mietminderung, wenn die Wohnqualität durch Störungen erheblich beeinträchtigt wird. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Bei erheblichem Lärm und Störungen könnte eine Mietminderung gerechtfertigt sein (siehe zB LG Berlin, Urteil, Az.: 63 S 236/14, datiert vom 6. Februar 2015 zur Bruttowarmmietenminderung von 10 %, wenn man von permanentem, ruhestörendem Lärm aus einer Nachbarwohnung betroffen ist). Erforderlich kann zu Beweiszwecken die Führung eines Lärmprotokolls sein (sprich wann woher welche Lärmbelästigung herkam).

4. Polizei und Ordnungsamt
Auch wenn Sie die Polizei nicht anrufen möchten, sollten Sie weiterhin Vorfälle dokumentieren und gegebenenfalls die Polizei rufen, wenn es zu neuen Vorfällen kommt. Diese Dokumentation kann hilfreich sein, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt. (Insbesondere wenn Straftaten wie Beleidigungen o.ä. im Raum stehen).
In einigen Städten kann das Ordnungsamt bei der Durchsetzung von Ruhezeiten und bei der Überwachung von Lärmbelästigungen helfen.

5. Rechtsanwalt einschalten
Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert und die Situation sich nicht verbessert, sollten Sie in Betracht ziehen, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Dieser kann Ihnen helfen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen und möglicherweise auch gegen die Hausverwaltung vorzugehen. Anwälte vor Ort finden Sie auch auf dieser Plattform!

6. Mieterverein
Mieterverein kontaktieren: Erwägen Sie, Mitglied eines Mietervereins zu werden oder einen bestehenden Verein zu kontaktieren. Diese können rechtliche Beratung bieten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen wie etwa: https://mieterbund-mittelrhein.de/ oder https://www.mieterhilfeverein.de/?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIzca1md_ihwMVVZCDBx2KCCkREAAYASAAEgKNFfD_BwE

7. Sicherheitsdienst
Wenn der Sicherheitsdienst sich nicht angemessen verhält, können Sie auch dies der Hausverwaltung melden und gegebenenfalls nachweisen, dass der Sicherheitsdienst seine Pflichten nicht erfüllt.

Beste Grüße


ANTWORT VON

(1253)

Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Ausländerrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER