Guten Tag,
ausweislich Ihrer beschriebenen Situation, in der Sie und Ihre Familie unter den ständigen Belästigungen und Störungen durch andere Mieter leiden, dürfte es mehrere Schritte geben, die Sie unternehmen können:
1. Dokumentation der Vorfälle
Sammeln Sie Beweise:
Notieren Sie alle Vorfälle detailliert, einschließlich Datum, Uhrzeit und Beschreibung der Ereignisse. Halten Sie fest, was gesagt oder getan wurde, und sammeln Sie Beweise wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen von anderen Mietern.
Zeugenberichte:
Falls möglich, bitten Sie andere Nachbarn, die ebenfalls betroffen sind, um Zeugenaussagen. Diese können Ihre Beschwerden unterstützen.
2. Kontakt mit der Hausverwaltung
Reichen Sie ggf. eine schriftliche Beschwerde bei der Hausverwaltung ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschwerden detailliert und gut dokumentiert sind (unter Zeugen bzw. per Einwurfeinschreiben).
Mängelanzeige:
Wenn die Verwaltung keine Maßnahmen ergreift, können Sie eine formelle Mängelanzeige an die Verwaltung senden, in der Sie darauf hinweisen, dass die Wohnqualität aufgrund der Störungen beeinträchtigt ist.
3. Mietminderung prüfen
In Deutschland haben Mieter das Recht auf Mietminderung, wenn die Wohnqualität durch Störungen erheblich beeinträchtigt wird. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Bei erheblichem Lärm und Störungen könnte eine Mietminderung gerechtfertigt sein (siehe zB LG Berlin, Urteil, Az.: 63 S 236/14, datiert vom 6. Februar 2015 zur Bruttowarmmietenminderung von 10 %, wenn man von permanentem, ruhestörendem Lärm aus einer Nachbarwohnung betroffen ist). Erforderlich kann zu Beweiszwecken die Führung eines Lärmprotokolls sein (sprich wann woher welche Lärmbelästigung herkam).
4. Polizei und Ordnungsamt
Auch wenn Sie die Polizei nicht anrufen möchten, sollten Sie weiterhin Vorfälle dokumentieren und gegebenenfalls die Polizei rufen, wenn es zu neuen Vorfällen kommt. Diese Dokumentation kann hilfreich sein, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt. (Insbesondere wenn Straftaten wie Beleidigungen o.ä. im Raum stehen).
In einigen Städten kann das Ordnungsamt bei der Durchsetzung von Ruhezeiten und bei der Überwachung von Lärmbelästigungen helfen.
5. Rechtsanwalt einschalten
Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert und die Situation sich nicht verbessert, sollten Sie in Betracht ziehen, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Dieser kann Ihnen helfen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen und möglicherweise auch gegen die Hausverwaltung vorzugehen. Anwälte vor Ort finden Sie auch auf dieser Plattform!
6. Mieterverein
Mieterverein kontaktieren: Erwägen Sie, Mitglied eines Mietervereins zu werden oder einen bestehenden Verein zu kontaktieren. Diese können rechtliche Beratung bieten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen wie etwa: https://mieterbund-mittelrhein.de/ oder https://www.mieterhilfeverein.de/?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIzca1md_ihwMVVZCDBx2KCCkREAAYASAAEgKNFfD_BwE
7. Sicherheitsdienst
Wenn der Sicherheitsdienst sich nicht angemessen verhält, können Sie auch dies der Hausverwaltung melden und gegebenenfalls nachweisen, dass der Sicherheitsdienst seine Pflichten nicht erfüllt.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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