Hallo, heute war ich (Mutter von 3 Kindern) bei h&m einkaufen. Mein älterer Sohn (7 Jahre) hat ohne meiner Erlaubnis einfach den Laden verlassen mit dem Kinderwagen, an dem die Kleider hangen, die wir noch anprobieren wollten. Es hat natürlicher Weise gepiepst worauf er direkt von einem Mann angehalten wurde der als Sicherheit beauftragter im Zentrum arbeitet. Meine Tochter (5 Jahre) zerrte an meiner Hand und teilte mir mit, dass er raus sei. Ich bin direkt hinterher um ihn zurück zu holen. Er war noch an diesen Säulen, die gepiepst hatten. Wir sind dann mit dem Sicherheitsmann ins Büro, da fehlte an manchen Kleidern noch das Etikett. Die Filialleiterin wusste nicht genau, was sie machen sollte. Ich habe mehrmals betont, dass er einfach raus sei und ich die Sachen noch nicht gekauft hatte, weil meine Tochter sie noch anprobieren müsse… jetzt habe ich Hausverbot und bekomme eine Anzeige. Da alle Sachen ein Wert von ca 300-400€ haben weiß ich nicht, was auf mich zukommen wird… es werden alle Sachen berechnet, obwohl ich z.B Hosen für sie in zwei verschiedenen Größen geholt hatte, um die passende zu behalten und die andere wegzulegen. Somit häuft sich die Waren Summe.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist es so, dass es sich in dem von ihnen geschilderten Fall um den Tatbestand des Diebstahls handeln gemäß § 242 StGB.
Zitat:
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Strafbarkeit setzt voraus, dass sie in der Absicht gehandelt hätten, die Waren dauerhaft zu entwenden. Dies dürfte nach ihren Angaben wohl nicht der Fall sein. Wichtig wäre hierfür auch, ob es Zeugen gibt, welche gesehen haben, dass sie lediglich ihrem Kind hinterher sind. Auch geben sie an, dass sie verschiedene Größen an dem Wagen hatten. Dies dürfte auch ein Indiz dafür sein, dass sie die Sachen nicht entwenden, sondern noch probieren und anschließend entscheiden wollten.
Mangels Absicht/ Vorsatzes dürfte es in dem hiesigen Falle daher nicht zu einer Strafbarkeit gekommen sein.
Ungeachtet dessen wird der Vorfall durch den Laden wohl zu Anzeige gebracht, sodass es zu einer Aufforderung der Polizei zur Aussage kommen dürfte. In diesem Fall ist es immer ratsam, sich bei seiner Stellungnahme anwaltlich vertreten zu lassen, um eine zweideutigen Angaben zu machen, welche ihnen im Zweifel negativ ausgelegt werden könnten.