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Kurzzeitparkplatz Münchner Flughafen 10 Tage = 1.200 Euro

13. Dezember 2022 16:36 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Juni 2022 habe ich zum Entladen des Gepäcks und zum Online-Einchecken mit meinem Fahrzeug auf eine Kurzzeitparkplatz des Münchner Flughafen geparkt.

Da der Online check In nicht funktionierte und ich mich an einen regulären Schalter stellen musste, hat sich das Einchecken derart verzögert, dass ich den Wagen dort auf dem Parkplatz stehen lassen musste, weil ich sonst den Flug verpasst hätte.
zu erwähnen ist, dass ich, auch online, einen Parkplatz im Münchner Parkhaus (gleicher Betreiber wie beim Kurzzeitparkplatz) gebucht und bezahlt hatte.

Als ich nach 10 Tagen zurückkam, sollte ich fast 1.200 Euro Parkgebühren entrichten. Nach langen Diskussionen über die Sprechanlage des Automaten musste ich die Hälfte. also "nur" 600 Euro zahlen um den Parkplatz verlassen zu dürfen.

Ist das eigentlich rechtens und kann man jetzt noch, nach einem halben Jahr, dagegen etwas unternehmen?

13. Dezember 2022 | 17:09

Antwort

von


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Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist davon auszugehen, dass die Rechnung für den Kurzzeitparkplatz grundsätzlich in Ordnung war, da der Wagen dort tatsächlich stand. Man wird Ihnen vorhalten können, dass Sie hätten früher anreisen können, um etwaigen Verzögerungen frühzeitig zu begegnen. Im Übrigen wird der Flughafenbetreiber bzw. Betreiber des Parkplatzes erklären, dass man Ihnen ja bereits mit einer Kürzung des Betrages um 50% entgegengekommen sei.

Ich würde Ihnen auf wirtschaftlichen Gründen juedenfalls davon abraten, etwas gegen diese Rechnung zu unternehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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