hallo erst einmal,
habe schon im BGB und auf dieser Seite wegen Eigenbedarf geschaut und nichts gefunden.Folgende Frage:
Meine Eltern wohnen in einem drei Familienhaus und das schon seit über 40 Jahren.Der vermieter wohnt im Erdegeschoß darüber wohnen mein Eltern.Im Dachgeschoß was ausgebaut ist wohnt deren Tochter mit Ihrem Kind und Ehemann,unten ist der Keller(eben erdig)ausgebaut was von der Tochter mit benutzt wird.Die Miete wird an die Tochter überwiesen weil das Haus auf Sie Überschrieben worden ist.jetzt ist dem alten Vermieter beim besuch meiner Eltern das mit dem Eigenbedarf nur so rausgerutscht.Mein Stiefvater ist durch einen Schlaganfall eiseitig gelähmt und ein Pflegefall.Die Wohnung ist mit Holzdecken gemacht worden und die Türen verschönert durch eine Firma (Portas)und im Badezimmer ist der Boden mit kleinen Fliesen gemacht.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?Beträgt die Kündigungszeit nur 9 Monate oder ist Sie länger.
Danke im voraus
mfg oldmanni
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf unterscheidet sich nicht von den sonst üblichen Kündigungsfristen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Vermieter, muss er folgende Kündigungsfristen beachten:
* Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
* Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
* Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
Die Kündigungsfrist kann sich auch sich nicht um weitere drei Monate gem. § 573a Abs. 1 S. 2 BGB
verlängern.