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Kündigung möglich??

| 24. Januar 2015 12:09 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,


ich habe bei einer großen Bausparkasse noch einen alten Bausparvertrag laufen, der auch noch bedient wird, welcher aber auch bereits seit geraumer Zeit zuteilungsreif ist.
Hintergrund, dass ich den noch nicht aufgelöst bzw. genutzt habe ist, dass der Zinssatz noch super ist, und ich bei Darlehensverzicht auch noch einen Bonus bekomme.

Aufgrund der aktuellen Zinssituation habe ich aber so meine Bedenken, ob die Bausparkasse das auf Dauer bei allen ihren entsprechenden Verträgen so mitmacht.
Soweit ich weiß, hat die Bausparkasse hat ja Ihrerseits auch die Möglichkeit, den Bausparer einfach zu kündigen.
Wenn die das aber machen würden, bekomme ich aber den Zinsbonus nicht und damit hätte ich hier Pech gehabt.
Ich möchte den Vertrag in ca. 4 Jahren eh auflösen, da ich dann eine laufende Zahlungsverpflichetung auf einen Schlag ablösen kann und möchte natürlich dann den Bonus mitnehmen!
Könnte ich einer möglichen Kündigung durch die Bausparkasse jetzt bereits derart zuvor kommen, indem ich den Vertrag JETZT schriftlich zum xx.xx.2018 kündige und den Bonus anfordere?
Könnte die Bausparkasse (nach Erhalt meiner Kündigung) dann trotzdem noch selbst zu einem deutlich früheren Zeipunkt kündigen, um sich den Bonus zu sparen?
Ich hoffe, dass das also eine Möglichkeit ist, sich hier rechtzeitig abzusichern.
Falls relevant: Es handelt sich um einen Bausparer mit einer Summe von 15000EUR, der schon "ewig" läuft und der im Laufe der Jahre nun mit knapp 50% bespart (vermögenswirksame Leistungen) ist.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

24. Januar 2015 | 13:35

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

dieser Plan wird so nicht funktionieren. Wenn Sie nun auf das Jahr 2018 kündigen - was problemlos möglich ist -, so bleibt hiervon das Recht der Bausparkasse unberührt, zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen.

Allerdings ist im Detail zu prüfen, ob die Bausparkasse überhaupt ein Kündigungsrecht hat. Mir sind Fälle bekannt, wo in den Verträgen ein solches Recht nicht eingeräut war oder die Bedingungen für ein Kündigungsrecht nicht vorlagen.

Gerne übersenden Sie mir die Vertragsunterlagen zur - für Sie kostenfreien - Prüfung per E-Mail, Fax oder postalisch zu. Die Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

Bewertung des Fragestellers 24. Januar 2015 | 17:50

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